Diesel-Abgasskandal: BGH äußert sich erstmals zu Daimler / Gericht stärkt Verbraucherrechte

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Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe hat sich erstmals im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) rügt der BGH, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat. 

Der Anspruch des klagenden Verbrauchers auf rechtliches Gehör nach Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz sei verletzt worden, so der BGH. Der wegweisende Beschluss kann jetzt zur Folge haben, dass in Diesel-Verfahren vermehrt Gutachten eingeholt werden müssen, um die Vorwürfe der Verbraucher gegen die Daimler AG zu überprüfen. Der Autobauer steht unter Verdacht, seine Motoren so manipuliert zu haben, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht mehr eingehalten werden.

Sensationeller BGH-Beschluss im Diesel-Abgasskandal von Daimler

Der Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG kommt derzeit richtig ins Rollen. Die Anzahl der Gerichte, die den Autobauer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Verbraucher verurteilen steigt an – mehr dazu hier. Einige Gerichte ordnen zudem auch Gutachten an, um zu überprüfen, ob die Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulieren – mehr dazu hier. 

Der Bundesgerichtshof unterstützt mit seiner aktuellen Entscheidung die Vorgehensweise dieser Gerichte. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Celle ein vom klagenden Verbraucher angeregtes Gutachten als „Ausforschungsbeweis“ abgelehnt. Der Kläger, so das OLG, argumentiere „ins Blaue“ hinein und gebe sich Spekulationen hin.

Der BGH widersprach dem OLG Celle und wertete die Vorgehensweise des Gerichts als Verfahrensfehler. Der Kläger könne keine genauen Sachkenntnisse darüber haben, wie der streitgegenständliche Motor mit seinem Abgaskontrollsystem funktioniere. Er habe jedoch genügend Anhaltspunkte vorgetragen, die ein Sachverständigengutachten rechtfertige und auf die er letztlich seinen Vorwurf stützt, sein Fahrzeug sei in zweifacher Hinsicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG ausgestattet. 

Auch sei der Motor vom Typ OM 651 in anderen Daimler-Fahrzeugen verbaut worden, die dann vom Kraftfahrt-Bundesamt KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verpflichtend zurückgerufen worden seien. Zudem laufen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Einzelpersonen der Daimler AG Ermittlungen, bei denen es auch um den Motor OM 651 gehe.

Für den BGH sind das in der Summe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Sachmangels. „Das Vorbringen des Klägers ist damit gemessen an den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt, sondern schlüssig und erheblich.“ 

Der BGH bezieht sich in seinem Beschluss auch ausdrücklich auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Ein Mangel liegt nicht erst dann vor, wenn das KBA einen Rückruf angeordnet hat, „sondern auch schon dann, wenn diese Behörde eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat. Denn auch dann ist im Ansatz bereits ein Sachverhalt („Mangelanlage“/Grundmangel) gegeben, der – gegebenenfalls mit weiteren Umständen – dazu führen kann, dass die Zulassungsbehörde eine Betriebsuntersagung oder -beschränkung vornimmt, weil das Fahrzeug wegen einer gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG verstoßenden Abschalteinrichtung nicht dem genehmigten Typ entspricht.“

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Der BGH-Beschluss zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es mittlerweile zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist.
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall VW vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
  4. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 – hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. 

Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) – Az. 27 O 40/19.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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