Diesel-Abgasskandal: OLG Zweibrücken verurteilt VW nach § 826 BGB

  • 5 Minuten Lesezeit

Für die Volkswagen AG gibt es im Diesel-Abgasskandal auch vor Gerichten der zweiten Instanz kein Entrinnen mehr. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat nun zum zweiten Mal den Autobauer nach § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Der Konzern muss in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil einem Verbraucher Schadensersatz und Verzugszinsen bezahlen, weil VW sich der „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ schuldig gemacht hat. 14 von 24 Gerichten der zweiten Instanz haben nun VW nach § 826 BGB verurteilt. An 97 von 115 Landgerichten wurde VW nach einer Studie der Universität Regensburg ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht beste Aussichten für MFK 

„Die Verbraucher bekommen endlich ihr Recht zugesprochen“, freute sich Dr. Stoll über das Urteil vom 12. Dezember 2019 (Az. 4 U 168/18). Die Chancen, Schadensersatz von VW zu erhalten, seien mit dem Urteil erneut gestiegen. Gerade im Hinblick auf die Musterfeststellungsklage gegen VW vor dem OLG Braunschweig hält Stoll das Urteil für hilfreich. Das Gericht in Braunschweig könne sich kaum noch den Argumenten der anderen Gerichte der zweiten Instanz entziehen. 

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und verhilft den Verbrauchern gegen Daimler, VW und Opel zu ihrem Recht. In einer Spezialgesellschaft vertreten die beiden Inhaber und Geschäftsführer für den Verbraucherzentrale Bundesverband 450.000 Verbraucher gegen VW. „Die Autos sind in ihrem Wert massiv gemindert. VW muss zur Rechenschaft gezogen werden“, erläutert Stoll weiter. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

Schaden im Abgasskandal kann durch Nachrüstung nicht beseitigt werden

Im aktuellen Fall erwarb ein Verbraucher von der Volkswagen AG für 19.100 Euro einen gebrauchten Audi A3 2,0 Liter TDI. Das Fahrzeug war mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen, die das Abgaskontrollsystem manipulierte. Für das Landgericht Frankenthal war in der ersten Instanz dieser Sachverhalt Grund genug, die Volkswagen AG nach Paragraf 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen. Der Kläger musste sich jedoch eine Nutzungsentschädigung an VW anrechnen lassen. Daher wurden ihm 7895 Euro zugesprochen – inklusive Zinsen. 

Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte das Urteil zum großen Teil. Das Gericht unterstrich, dass das Fahrzeug „nur einen eingeschränkten Nutzwert“ für den Verbraucher besaß. „Denn jegliches Fahrzeug mit einem Motor der Reihe EA 189 unterlag einem Rückruf seitens des KBA mit der Notwendigkeit eines Softwareupdates bzw. der Gefahr ansonsten drohender behördlicher Stilllegung. Dieser eingetretene Schaden kann im Deliktsrecht auch nicht durch eine Nacherfüllung beseitigt werden.“ VW habe Kunden, Wettbewerber und staatliche Behörden getäuscht, um den eigenen Gewinn zu maximieren. Das Verhalten sei daher als sittenwidrig einzustufen. Das OLG Zweibrücken hatte bereits Ende November den Autobauer erstmals „wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 4 U 88/19, unveröffentlicht).

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei VW zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
  4. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

Gute Aussichten auf Schadensersatz im VW-Abgasskandal 

Die Zahl der Gerichte, die den Konzern mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 14 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verklagt. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW (mehr dazu hier). Auch in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig hat der Vorsitzende Richter klargemacht, dass ein Vergleich mit den rund 450.000 Verbrauchern der bessere Weg für VW ist, als das Verfahren zu Ende zu führen. 

Kurz um: Die Zeichen stehen auch in Braunschweig für VW auf Niederlage (hier). Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten bei der Musterfeststellungklage die Verbraucherinteressen in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Scheitert ein Vergleich und wird der Autobauer VW verurteilt, kommt auf das Unternehmen eine Prozesslawine ungeahnten Ausmaßes zu. Denn jeder einzelne Teilnehmer der Musterfeststellungsklage kann und muss nach einem für ihn positiven MFK-Urteil Einzelklage gegen VW einreichen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema