Diesel-Abgasskandal: Teilnahme an der VW-Muster-Klage hemmt Verjährung – auch bei Ausstieg

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Der VW-Vergleich im Musterfeststellungsverfahren wird abgewickelt. Was dabei nicht vergessen werden sollte: Die Teilnahme an der Klage wirkt auf die Verjährung hemmend. Das heißt: Auch heute noch können Teilnehmer der Musterklage gegen VW ihr Recht vor Gericht einklagen. 

Das gilt sogar für Verbraucher, die sich vom Klageregister wieder abgemeldete haben. Das Landgericht Köln hat kürzlich (Az. 17 O 185/19) darauf hingewiesen, dass die Verjährung auch dann gehemmt ist, wenn sich der Verbraucher vom Musterverfahren abgemeldet hat. 

Die Chancen gegen VW zu bestehen, sind daher nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr sehr gut. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentral Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket hilft die Kanzlei Verbrauchern beim Prüfen des VW-Vergleichs.

Landgericht Köln sieht 2019 keine Verjährung im Diesel-Abgasskandal

In dem vorliegenden Fall fällt das Landgericht Köln das derzeit üblich Urteil. Dem Verbraucht steht Schadensersatz zu, weil VW den Verbraucher durch den Einbau der Manipulationssoftware im EA-189-Motor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. 

Dadurch seien den Käufern bereits durch den Erwerb der betroffenen Fahrzeuge ein Schaden entstanden. Eine Verjährung des Falls sah das Gericht auch nicht. Der klagende Käufer hatte seine Klage im Juli 2019 erhoben. 

Für das Gericht war der Klagezeitpunkt nicht zu spät. Der Ablauf der Verjährungsfrist war für das Gericht dadurch gehemmt, dass sich der Kläger kurz vor Ende des Jahres 2018 beim Bundesamt für Justiz für die Musterfeststellungsklage registrieren ließ. Im Mai 2019 nahm er Registrierung wieder zurück. Die Hemmung ende jedoch erst sechs Monate nach der Rücknahme. Daher sei die Klage im Juli 2019 noch nicht verjährt gewesen. 

In der Regel beginnt die Verjährung gegen Ende des Jahres, in dem der Kläger Kenntnis die anspruchsbegründenden Tatsachen erhalte. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher haben Chancen 

Nicht nur in solchen Fällen, wie sie das Landgericht Köln verhandelt hat, gibt es nach wie vor die Möglichkeit gegen VW im Diesel-Abgasskandal juristisch vorzugehen. Das gilt vor allem für jene Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt haben, aber von VW jetzt keinen Vergleich angeboten bekommen. 

Über 100.000 Teilnehmer sind vom Vergleich ausgeschlossen, weil die Verbraucher zum Beispiel ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Doch die Festlegung auf das Kaufdatum ist kein Ausschlusskriterium vor Gericht. 

Schadensersatzansprüche gegen VW kann auch in solchen Fällen durchgesetzt werden. Das liegt auch mit daran, dass die Registrierung zur Musterfeststellungsklage auf die Verjährung eine hemmende Auswirkung hat. Erst wenn der Vergleich abgewickelt ist, nimmt der vzbv seine Klage gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zurück. Aber diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist weiter zu laufen. Daher besteht auch weiterhin die Möglichkeit zu klagen.

Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?

Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät geschädigten Verbraucher dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Die Chancen stehen besser denn je. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. Am 28. April verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof BGH über den Fall VW. 

Alles deutet darauf hin, dass es zu verbraucherfreundlichen Urteilen kommen wird. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert eindeutig gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.

Servicepaket für VW-Vergleiche zur Musterfeststellungsklage

Seit dem 20. März 2020 wickelt die VW AG auf ihrem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die bereits jetzt anlaufenden Probleme zeigen deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Abwicklung anwaltlichen Rat einzuholen. Ist das Angebot im Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. 

Bis zum 20. April 2020 hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. 

Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens. 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. 

Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). 

Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der Russ Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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