Diesel-Abgasskandal: Vergleich rückt in der VW-Musterfeststellungsklage näher

  • 3 Minuten Lesezeit

Gute Nachrichten für die 445.945 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am Montag, 18. November, in der zweiten mündlichen Verhandlung erneut auf einen Vergleich zwischen den streitenden Parteien gedrängt. Und zudem angedeutet, in welche Richtung ein mögliches Urteil gehen könnte. Eine Verurteilung des Autobauers wegen sittenwidriger Schädigung ist im Bereich des Möglichen. Die Vertreter des Volkswagen-Konzerns signalisierten darauf hin, über einen Vergleich nachdenken zu wollen. Bis Ende des Jahres haben nun die Anwälte von VW und die Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Zeit für das Nachdenken oder bereits die Aufnahme von Gesprächen. Die Vertreter des vzbv sind zu solchen Diskussionen bereit.

Geht in der Musterfeststellungklage im Diesel-Abgasskandal jetzt alles ganz schnell

„Das ist schon eine positive Überraschung“, äußerte sich Ralph Sauer nach dem Ende der zweiten mündlichen Verhandlung in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. „Dass sich Volkswagen so schnell bewegt und der Richter sich so dezidiert äußert, damit hätten wir nicht gerechnet“, sagte Sauer weiter. Die Ankündigung, in einem dritten Verhandlungstermin die Frage der deliktischen Haftung breiten Raum zu geben, sei ein deutliches Signal zugunsten der Verbraucher gewesen. Ralph Sauer ist Geschäftsführer und Mitinhaber der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Lahr. Zudem ist Sauer Mitinhaber der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die die Klage im Diesel-Abgasskandal für den vzbv führt.

Vorsitzende Richter Neef sieht baldige Entscheidungsreife in der MFK

Der Tag am Oberlandesgericht Braunschweig hatte für die Verbraucher schon gut begonnen. Der vorsitzende Richter, Michael Neef, machte zu Beginn klar, dass er derzeit keine Gründe für ein Teilurteil sehe. Er attestierte dem Verfahren hingegen eine baldige Entscheidungsreife. Auch eine Beweisaufnahme sah er nicht als notwendig an. Das zügige Vorgehen hatte das Gericht bereits in der ersten Verhandlung am 30. September 2019 im Sinne der Verbraucher angedeutet. Zwar wurden bis zur Mittagspause vertragliche Fragen ausgiebig diskutiert, doch die stellen für das Verfahren nur einen Nebenkriegsschauplatz dar. Sehr intensiv erläuterte Michael Neef die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal. Und da gab es in jüngster Zeit klare Verurteilungen von VW wegen sittenwidriger Schädigung. Neef könne sich eine Nutzungsentschädigung für VW vorstellen und sprach sich gegen Zinsen für die Verbraucher aus. Und spätestens hier war klar, in welche Richtung das Gericht tendieren könnte.

Gerichte im Diesel-Abgasskandal haben sich verbraucherfreundlich positioniert

13 der 24 Oberlandesgerichte haben Volkswagen bisher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Verbrauchern verurteilt und den Konzern zu Schadensersatz verurteilt. Dabei hat auch ein Umdenken in der Rechtsprechung der Gerichte stattgefunden. Einige Oberlandesgerichte haben sich noch nicht festgelegt, ob Sittenwidriges bei VW vorlag. Auch Landgerichte entscheiden immer häufiger für den geschädigten Verbraucher und gegen Volkswagen. Derzeit verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW wegen des manipulierten Motors EA 189 zu Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Braunschweig wird sich diese für die Verbraucher positive Entwicklung an den Gerichten nicht entziehen können.

Der Bundesgerichtshof hat der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung Auftrieb gegeben. In seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (VIII ZR 225/17) ist die Manipulation der VW-Motors EA 189 als Sachmangel eingestuft worden. Daraufhin wurde VW vor Landgerichten zur Rücknahme und Neulieferung von Fahrzeugen verurteilt, ohne dass eine Nutzungsentschädigung an den Konzern stattfand.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema