Diesel-Widerruf und Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK, FFS)

  • 2 Minuten Lesezeit

Abgasskandal trifft alle Dieselfahrer

Deutsche Dieselbesitzer machen sich Sorgen um Fahrverbote und Wertverluste. Ausgelöst wurden die Probleme durch die 2015 bekannt gewordenen Abgasmanipulationen bei VW (Abgasskandal, Dieselgate). Aber nicht nur VW-Kunden sind betroffen. Fahrverbote und Wertverluste treffen Autofahrer unabhängig von der Marke. Nur wer seinen Diesel ausschließlich auf dem Land fährt und den Wagen nicht mehr verkaufen will, kann das Geschehen gelassen betrachten.

Diesel-Widerrufsjoker kann Probleme lösen

Käufern von manipulierten Dieseln können Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zustehen. Aber auch Besitzer von Dieseln, bei denen Manipulationen noch nicht bewiesen sind, haben gute Möglichkeiten, wenn sie ihren Dieselkauf mit einem Kredit finanziert haben, der vom Autohaus vermittelt wurde. Denn Formfehler im Kreditvertrag ermöglichen den Widerruf von Kredit und Kauf auch Jahre nach Vertragsschluss. Die Fehler bewirken, dass die eigentlich nur zweiwöchige Frist zum Widerruf nicht abläuft. Im Ergebnis kann der Dieselfahrer seinen Wagen abgeben und bekommt sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Der Kredit gilt als getilgt. Vor Gericht kann der Dieselfahrer mit der Bank auch eine Einigung schließen: Er behält seinen Wagen und die Bank leistet eine Zahlung als Ausgleich.

Erste Urteile geben Rechtsanwälten recht. Die Medien haben auch schon intensiv berichtet, auch die Stiftung Warentest.

Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK, FFS Group)

Haben Sie einen Autokredit bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) aufgenommen, bestehen gute Chancen, Autokauf und Autokredit rückgängig zu machen. Denn die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat nach Ansicht vieler Verbraucherschützer für ihre Verträge Formulare verwendet, die die Erfüllung der Informationspflichten nicht sicherstellten. Auch haben viele Darlehnsnehmer erst gar keine vollständigen Vertragsexemplare erhalten.

Kostenlose Erstberatung 

Wer also vom Dieselskandal bzw. Abgasskandal betroffen ist, Fahrverbote fürchtet oder Wertverluste, kann von Rechtsanwalt Dr. Schweers eine kostenlose Erstprüfung vornehmen lassen. Abhängig vom Ergebnis kann Rechtsanwalt Dr. Schweers Ihnen eine rechtliche Strategie vorschlagen. Senden Sie Kauf- und Kreditvertrag per Fax, Post oder Mail und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.

Verbraucherschützer mit Erfahrung

Die Stiftung Warentest führt Rechtsanwalt Dr. Schweers als erfolgreichen Rechtsanwalt insbesondere mit Blick auf Widerrufe von Autofinanzierungen bei der BDK. Das Handelsblatt berichtete über seine Rechtstipps bezüglich des Dieselskandals.


Update: Sie besitzen einen Diesel? Möglicherweise trifft das Thermofenster-Urteil des EuGH, Az. C-100/1 auf Sie zu. Besitzern von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster (fast überall verbaut) kann ein Schadensersatzanspruch zustehen. Kostenlose Erstberatung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers

Beiträge zum Thema