Dieselbetrugsskandal: Stadt Köln ist berechtigt, von Autobesitzer ein Softwareupdate zu verlangen!

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Das Verwaltungsgericht Köln hat einem aktuellen Beschluss zur brandaktuellen Diesel-Krise in Deutschland veröffentlicht. Unter dem Aktenzeichen „18 L 854/18“ mussten die Richter am 29.05.2018 über folgenden Sachverhalt entscheiden:

Der Antragsteller ist Halter eines Fahrzeuges mit einem Dieselmotor der Euro-5-Norm. Das Auto des Antragstellers ist eines von vielen, welches mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, um etwaige Schadstoffausstoßwerte zu verfälschen.

Die Stadt Köln forderte dem Fahrzeughalter nun auf, das Auto einem Software-Update in einer geeigneten Werkstatt zu unterziehen und fordert einen Nachweis über den Eingriff.

Gegen diese Forderung hat der Halter Klage erhoben und einstweiligen Rechtsschutz beantragt, da es ihm seiner Meinung nicht zuzumuten ist, dem Fahrzeug nun ein Software-Update zu unterziehen, da er gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeugs führen wolle und dazu sein Auto im jetzigen Zustand als Beweiszweck dienen soll.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage jedoch abgewiesen und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Als Begründung sei aufzuführen, dass das Fahrzeug in seinem derzeitigen Zustand mit der vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtung nicht seiner Typengenehmigung entspräche und somit kein vorschriftsmäßiger Zustand vorliegt. Somit sei die Stadt Köln berechtigt, die Mangelbeseitigung in diesem Fall zu verlangen.

Gegen das Argument der Beweissicherung des Klägers wird vorgetragen, dass dieser genug Zeit gehabt habe, ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren vor der gestellten Forderung der Stadt Köln durchzuführen, welches den Zustand seines Fahrzeuges gerichtsverwertbar dokumentiert hätte. Hier sei jedoch der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vorzuziehen und die vorschriftswidrige Emissionsquelle schnellstmöglich zu beseitigen.

Quelle: http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/04_180530/index.php

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gerne im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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