Dieselgate 2.0: OLG Nürnberg ändert Rechtsprechung zum VW-Motor EA288 /

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Nackenschlag für die VW AG im Abgasskandal um den Dieselmotor EA288: Das Oberlandesgericht Nürnberg will seine Rechtsprechung korrigieren und künftig das sogenannte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen. In einem Hinweisbeschluss vom 2. August 2021 bekräftigte der Senat, dass das Fahrzeug somit mangelhaft ist (Az. 12 U 4671/19). Damit steht einer Verurteilung von VW nichts mehr im Wege. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt der Beschluss einen verbraucherfreundlichen Durchbruch im zweiten Diesel-Abgasskandal „Dieselgate 2.0“ dar. Die Chancen auf Schadensersatz standen nie besser. Die Kanzlei empfiehlt betroffenen VW-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

OLG Nürnberg folgt im Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof

Die verbraucherfreundliche Wende in Dieselgate 2.0 um den VW-Motor EA288 setzt sich weiter fort. Im Mittelpunkt steht dabei das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung mit Hilfe der Außentemperatur des Motors steuert – sprich manipuliert. Das OLG Nürnberg folgt mit seinem Hinweisbeschluss ausdrücklich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt hatte (Az. C-693/18). Im Wortlaut heißt es in dem Hinweisbeschluss vom 2. August 2021:

„Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher - das Vorliegen eines „Thermofensters“ im streitgegenständlichen Motor (Typ EA 288) zum Zeitpunkt der Pkw-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig - von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs iSd § 434 BGB auszugehen.“

Desweitern führt der Senat aus, dass er gegen den Rücktritt des Kaufvertrags durch den Verbraucher keine Bedenken hegt. Durch die korrigierte Rechtsprechung sieht das OLG Nürnberg eine gute Möglichkeit, „die derzeit etwa 2000 unerledigten Verfahren fördern zu können.“ Der Beschluss hat letztlich zur Folge, dass VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird und das Fahrzeug zurücknehmen muss.

Klagen im VW-Abgasskandal um den EA288 erfolgversprechend

Für die Volkswagen AG wird es im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 immer enger. Der EA288 ist das Nahfolgemodell des Skandaldiesels EA189. An deutschen Gerichten setzt sich die verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch. Dabei geht es nicht alleine nur um das Thermofenster, sondern auch um andere unzulässige Abschalteinrichtungen, die alle das Ziel verfolgen, den Prüfstand zu erkennen und dort die Abgasreinigung normgerecht zu manipulieren. Im normalen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit gefährdet. Die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben VW mittlerweile verurteilt, Oldenburg und Düsseldorf haben es angekündigt – jetzt auch Nürnberg. Die Chancen der Verbraucher vor Gericht gegen VW zu gewinnen stehen daher so gut wie nie.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Foto(s): Pixabay

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