Dieselgate: Bereits gegen VW klagende Rechtsanwälte bieten Interessengemeinschaft für Autobesitzer an

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Im Fall VW hat das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf von 2,4 Mio. Autos angeordnet. Die Flensburger Behörde verfügte, dass die Software, die in über zwei Dutzend VW-, Audi-, Seat- und Skodamodellen für geschönte Abgaswerte sorgte, in den Werkstätten entfernt werden muss. Gleichzeitig wurden Pläne des Kraftfahrt-Bundesamts bekannt, dass hinter der Typengenehmigung ein Fragezeichen stehen soll. Wenn es nicht gelingen sollte, den EA 189-Makel technisch zu beheben und die Abgaswerte in den ordnungsgemäßen Bereich zu bringen, dann kann dies Probleme bei der Zulassung nach sich ziehen. Denn die Typengenehmigung des Automodells ist die Grundlage für die Zulassung des einzelnen PKW.

Mit anderen Worten: Je länger der Abgasskandal dauert, desto trüber werden die Aussichten für die Autobesitzer. Es gibt immer besser Gründe, weswegen die vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzer nicht einfach nur warten, sondern sich wehren und sich auch einer Interessengemeinschaft anschließen sollten. Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt für VW-Fahrer bereits direkt gegen Volkswagen.

Was können Autobesitzer tun, die Folgeschäden wegen der „Reparatur“ befürchten?

Bereits ohne die neuen, beunruhigenden Pläne aus Flensburg ging nicht jeder Autobesitzer davon aus, dass die Rückrufaktion alle Probleme der Abgasaffäre beseitigen wird. Nicht wenige Betroffene befürchten trotz oder gerade wegen der anstehenden Nachbesserung Wertminderungen oder auch Folgeschäden wie Mehrverbrauch oder erhöhten Verschleiß des Motors. Für jene Autofahrer, die der „Reparatur“ des EA 189-Motors ohnehin skeptisch gegenüberstehen, ist es jedoch unerfreulich, dass sie nun gezwungenermaßen ihr Auto „reparieren“ müssen.

In dieser Situation stellt sich für die Autofahrer die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, weiter abzuwarten und zu hoffen, dass sich alles zum Guten wendet. In der rechtlichen Bewertung verbessert sich die Ausgangslage für die vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer durch die Rückrufaktion ohnehin wesentlich.

Denn tausende Autokäufer können bereits jetzt ihre Rechte einfordern und dabei mehr einfordern als „nur“ eine ungewisse Reparatur. Wenn die Betroffenen ihren VW, Audi, Seat oder Skoda innerhalb der letzten 24 Monate erwarben, dann stehen ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Wegen des EA 189-Mangels können die Betroffenen schon jetzt eine Reparatur einfordern, denn das Gesetz sieht eine monatelange Wartezeit nicht vor.

Und die Rechte wegen Sachmangel bieten den Autokäufer noch wesentlich interessanter Möglichkeiten: Solange eine Reparatur nicht möglich ist (und dies ist der aktuelle Sachstand), können sie auch ihr mangelbehaftetes EA-189-Modell zurückgeben und die Neulieferung eines Fahrzeugs verlangen. Und ein weiteres Argument spricht gegen das Abwarten der Rückrufaktion: Während der Wartezeit verstreicht Zeit. Gesetzliche Ansprüche – wie etwa die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs – können während des Wartens verjähren oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar werden.

Dies ist natürlich nur ein sehr kurzer Abriss der rechtlichen Möglichkeiten, die Autobesitzern offen stehen. Wenn die vom Betroffenen verlässlich wissen wollen, wie die rechtliche Lösung in ihrem speziellen Fall aussieht, dann sollten sie sich für eine kostenlose Erstberatung an Fachanwälte wenden. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung die für „alle“ vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

Interessengemeinschaft verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör

Doch trotz der Einzelfallbetrachtung gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich dennoch bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des VW-Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden werde. Stattdessen sollten Autofahrer ihre Rechte einfordern. Um den Geschädigten eine möglich gut „hörbare“ Stimme zu verleihen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Interessengemeinschaft für Autokäufer an, die sich regen Interesses erfreut. Die VW Abgasaffäre ist trotz der Rückrufaktion für die vielen betroffenen Dieselfahrer noch längst nicht abgehakt.

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft und zu Käuferrechten befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de.


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