Dieselgate: Verkehrsrechtsschutz hilft vielen vom EA 189-Problem betroffenen VW-Besitzern weiter

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Seit Bekanntwerden des VW-Skandals prüfen tausende von Autobesitzern, ob ihr Diesel-Fahrzeug auch von der Manipulationssoftware betroffen ist. Auf der Internetseite von VW lässt sich unter Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) nachprüfen, ob der eingebaute Dieselmotor vom Typ EA 189 von der Software betroffen ist, die die Stickoxidwerte im Prüfstandlauf optimiert. Doch was können VW-Besitzer unternehmen, wenn der Internetcheck ergibt, dass in ihrem VW Caddy, VW Golf, VW Passat, VW Polo, VW EOS oder VW Transporter TDI ein EA 189-Motor mit der manipulierten Software befindet? 

Sofern Autokäufer, die eines der betroffenen Modelle besitzen, sich nicht darauf beschränken wollen, von VW irgendwann im Laufe des Jahres 2016 eine neue Software (und ggf. auch Motorbauteile) in ihr Fahrzeug verbaut zu bekommen, sondern sich sämtliche möglichen Schadensersatzansprüche sichern wollen, sollten diese sich zeitnah an einen Anwalt wenden. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird die den Autokäufern zustehenden (möglichen) Ansprüche prüfen, geltend machen und insbesondere auch einzuhaltende Fristen beachten.

Verkehrsrechtsschutz reicht oft aus, um Rechte gegenüber Volkswagen und den Autoverkäufern zu wahren

Betroffene Caddy-, Golf-, Passat-, Polo- oder auch Eos-Käufer sollten nicht zögern, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere dann, wenn sie ihre Fahrzeuge noch nicht lange haben. Denn während die Käufer auf die Nachbesserungsaktion warten, laufen die rechtlichen Fristen weiter und teilweise auch ab.

Wenn die betroffenen VW-Fahrer sich absichern wollen, dann können sie erfreulicherweise oft auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist meistens ausreichend. Denn sehr oft wird von dieser nicht nur Rechtsschutz bei Verkehrsvergehen gewährt, sondern Rechtsschutz „rund um das Auto“. Eine Privatrechtsschutzversicherung ist im Regelfall ebenfalls eintrittspflichtig.

Weitere Informationen rund um die Rechte von VW-Käufern befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de


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