Dieselskandal – Auch das Landgericht Heilbronn sieht VW in der Haftung

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VW muss im Abgasskandal zahlen. Das sieht auch das Landgericht Heilbronn so. Volkswagen hafte für die Schäden, die aus der Manipulation der vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeuge entstehen. Das hat das LG Heilbronn mit Urteil vom 09. August 2018 entschieden (Az.: Sp 2 O 278/17). 

Vor dem Landgericht Heilbronn ging es um die Klage einer Verbraucherin, die 2015 einen VW Beetle TDI gekauft hatte. Nachdem bekannt wurde, dass auch dieser Wagen von den Abgasmanipulationen betroffen ist, klagte sie vor dem Landgericht Stuttgart auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Zudem erhob sie vor dem LG Heilbronn Feststellungsklage, dass VW für die durch die Abgasmanipulationen entstandenen Schäden am Fahrzeug aufkommen muss. Diese Ansicht wurde vom LG Heilbronn geteilt.

Das LG urteilte, dass der Klägerin Schadensersatz zustehe, da VW sie in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt habe. Dabei sei es nicht entscheidend, welche Faktoren ausschlaggebend für den Kauf des Fahrzeugs waren. Vielmehr komme es darauf an, ob die Klägerin das Auto zu dem Preis auch dann gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Doch darauf hätte sich wohl kein vernünftiger Käufer angesichts eines drohenden Verlusts der Zulassung eingelassen. Daher sei davon auszugehen, dass die Klägerin den VW Beetle nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt hätte, so das LG Heilbronn.

„Mit dem LG Heilbronn hat ein weiteres Gericht verbraucherfreundlich entschieden. Dies zeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW aufgrund der Abgasmanipulationen durchzusetzen. Allerdings müssen diese Ansprüche geltend gemacht werden, da die Forderungen gegen VW Ende 2018 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, die bereits zahlreiche geschädigte Verbraucher im Dieselskandal vertritt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/ 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller



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