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Diffamierung in Google Bewertungen: Schutz des guten Rufs im Internet

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In der heutigen digitalen Welt ist der gute Ruf von Unternehmen, Freiberuflern und Arztpraxen stark von Online-Bewertungen, insbesondere Google Bewertungen, abhängig. Negatives Feedback kann zwar legitime Kritik darstellen, jedoch überschreiten manche Bewertungen die Grenze zur Diffamierung, indem sie unwahre und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen aufstellen, die den Ruf schädigen können. Rechtlich gesehen gibt es klare Unterschiede zwischen zulässiger Kritik und Diffamierung, und betroffene Parteien haben verschiedene Wege, um gegen diffamierende Google Bewertungen vorzugehen: von der direkten Meldung bei Google und rechtlichen Bewertung der Inhalte, über anwaltliche Aufforderungsschreiben und einstweilige Verfügungen, bis hin zu strafrechtlichen Schritten. Google hat Richtlinien gegen diffamierende Inhalte, doch die Überprüfung erfolgt oft automatisiert. Ein professionell formuliertes Beschwerdeschreiben, idealerweise von einem auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalt, kann die Chancen auf Löschung einer diffamierenden Bewertung deutlich erhöhen. Zudem ist ein proaktives Reputationsmanagement für Unternehmen und Freiberufler empfehlenswert, um den Einfluss negativer Bewertungen zu mindern und positiv gegenüber ehrlichem Kundenfeedback aufzutreten. Abschließend betont der Artikel die Wichtigkeit eines systematischen und entschlossenen Vorgehens gegen diffamierende Online-Bewertungen, um den guten Ruf und die rechtlichen Ansprüche zu schützen. Professionelle rechtliche Unterstützung im Bereich IT-Recht kann dabei helfen, effektive Strategien zum Umgang mit und zur Löschung von diffamierenden Google Bewertungen zu entwickeln und umzusetzen.

In einer zunehmend digitalen Welt hängt der geschäftliche Erfolg oft maßgeblich von Bewertungen im Internet ab. Google Bewertungen sind für viele Unternehmen, Freiberufler und Arztpraxen ein entscheidender Faktor für den Ruf – und damit direkt für den wirtschaftlichen Erfolg. Doch was geschieht, wenn eine Bewertung nicht nur Kritik äußert, sondern gezielt diffamierend, rufschädigend und unwahr ist? Wie kann man sich als Betroffener gegen Diffamierungen in Google Bewertungen zur Wehr setzen und den eigenen guten Ruf schützen?

Diffamierung versus zulässige Kritik: Wo liegt die Grenze?

Nicht jede negative Google Bewertung stellt automatisch eine Diffamierung dar. Kritik und nicht einmal scharfe Meinungsäußerungen sind grundsätzlich durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Problematisch wird es jedoch, wenn die Grenze zur Schmähkritik oder sogar zur üblen Nachrede überschritten wird – dann ist von Diffamierung zu sprechen. Doch selbst beleidigende Aussagen oder falsche Tatsachenbehauptungen sind keine Seltenheit bei Google Bewertungen. Der Unterschied ist juristisch relevant und maßgeblich dafür, ob und wie gegen eine Bewertung vorgegangen werden kann.

Während Meinungsäußerungen subjektive Eindrücke und Bewertungen wiedergeben – etwa „Ich empfand die Beratung als unfreundlich“ – liegt eine Diffamierung dann vor, wenn durch ehrverletzende, unwahre Tatsachenbehauptungen gezielt der Ruf beschädigt werden soll, beispielsweise „Der Geschäftsführer betrügt seine Kunden“ oder „Die Praxis rechnet systematisch zu viel ab“. Solche Aussagen stellen einen klaren Angriff auf die persönliche oder geschäftliche Ehre dar und sind rechtlich grundsätzlich angreifbar.

Rechtliche Möglichkeiten gegen diffamierende Google Bewertungen

Wer eine diffamierende Google Bewertung feststellt, sollte nicht untätig bleiben. Der rechtliche Schutz des eigenen Rufs ist im Grundgesetz ebenso wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Folgende Schritte bieten sich an, um effektiv gegen Diffamierung vorzugehen:

  1. Sichtung und rechtliche Einordnung:
    Entscheidend ist zunächst die fundierte rechtliche Bewertung der Bewertung. Handelt es sich um eine zulässige Meinungsäußerung oder um eine ehrenrührige, unwahre oder beleidigende Aussage? Die Unterscheidung ist wichtig, da sie den weiteren juristischen Weg vorgibt.

  2. Dokumentation der Bewertung:
    Vor jedem weiteren Schritt sollte die Bewertung gesichert werden – zum Beispiel durch Screenshots mit Datumsangabe. So liegen Beweise vor, selbst wenn Google die Rezension zwischenzeitlich löscht.

  3. Direkte Meldung bei Google:
    Google bietet Betroffenen die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen. Bei Diffamierungen fallen solche Bewertungen häufig unter den Bereich „Hassrede, Gewalt oder unangemessener Inhalt“. Hier empfiehlt es sich, bei der Meldung auch die Unwahrheit und den diffamierenden Charakter konkret darzulegen.

  4. Juristisches Vorgehen bei Ablehnung:
    Wird die diffamierende Bewertung von Google nicht entfernt, bleibt oft nur der juristische Weg. In vielen Fällen kann ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an Google sowie an den Verfasser (sofern bekannt) zielführend sein. Wird keine Löschung erreicht, kann auch eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.

  5. Strafrechtliche Schritte:
    Diffamierende Bewertungen können neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Tatbestände erfüllen, etwa Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB). Hier kommt eine Strafanzeige gegen den Verfasser in Betracht.

Die Rolle von Google: Algorithmen und Prüfverfahren

Google ist sich der Problematik bewusst und hat in seinen Richtlinien klare Verbote für beleidigende und diffamierende Inhalte verankert. Dennoch erfolgt die Kontrolle meist automatisiert – menschliche Prüfer werden erst nach einer Meldung tätig. Insbesondere bei subtiler Diffamierung oder versteckten Tatsachenbehauptungen gestaltet sich die Löschung oft schwierig und erfordert fundierte Begründungen sowie in manchen Fällen juristischen Druck.

Es ist zu beobachten, dass Google nach einer professionell formulierten Beschwerde, idealerweise durch einen spezialisierten Anwalt, deutlich eher zur Löschung diffamierender Inhalte bereit ist. Die richtige Strategie, klare rechtliche Argumentation und ein systematisches Vorgehen sind hier entscheidend.

Prävention und Reputationsmanagement

Natürlich lassen sich einzelne diffamierende Bewertungen nicht immer im Vorfeld verhindern. Doch Unternehmen und Freiberufler können durch gezieltes Reputationsmanagement vorbeugen und ihre Online-Präsenz stärken. Eine Vielzahl positiver, authentischer Bewertungen relativiert schnell eine einzelne negative Rezension. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Kunden aktiv um ehrliches Feedback zu bitten.

Offene Kommunikation und ein souveräner Umgang mit Kritik demonstrieren Professionalität. Unzutreffende, ehrverletzende Aussagen gehören jedoch nicht in den Bereich konstruktiver Kritik – hier sollte aus Gründen des Reputationsschutzes konsequent gehandelt werden.

Fazit: Gemeinsam gegen Diffamierung – Ihr Recht auf einen guten Ruf

Diffamierende Google Bewertungen sind kein bloßes Ärgernis – sie bedrohen im Ernstfall die wirtschaftliche Existenz, das berufliche Ansehen und die persönliche Integrität. Umso wichtiger ist ein entschlossenes, strukturiertes Vorgehen. Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie dabei, diffamierende Bewertungen effektiv löschen zu lassen und Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Dabei profitieren Sie von einer maßgeschneiderten, schnellen und zielorientierten Strategie zum Schutz Ihres guten Rufs.

Setzen Sie auf professionelle Unterstützung im Reputationsmanagement. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung, damit Diffamierungen in Google Bewertungen nicht zur echten Gefahr für Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis werden. Ihr guter Ruf ist schützenswert – und rechtlich durchsetzbar.

Foto(s): Thomas Feil

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