Digital Assets Pro – BaFin ermittelt

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Anleger sollten vorsichtig sein bei Anlagen über die Onlinehandelsplattform digital-assets.pro, über die für Anleger Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s), Forex-Geschäfte sowie ein Handel in Kryptowährungen möglich sein soll.

Auf der Webseite kann ein Anleger lesen, dass man ein Handelsvorteil mit Zugang zu den neusten Handelsplattformen, die vollgepackt mit den Tools sind, die ein Trader benötigt, erhält.

Auch wird damit geworben, dass jeder Kunde von Digital Assets Pro einen engagierten Kundendienst erhält und nur wenn man zufrieden sei, würde es auch Digital Assets Pro sein.

Ermittlungen der BaFin 

Allerdings weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hin, dass sie gegen die Verantwortlichen von Digital Assets Pro ermittelt. Es würden ohne Erlaubnis der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Weitere Anzeichen für mangelnde Seriosität 

Auf der Webseite wird auch die „Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH“ mit einer Adresse in Frankfurt am Main genannt. Dabei handelt es sich aber um einen Namensmissbrauch bzw. Identitätsdiebstahl laut BaFin.

Zwischen der „Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH“ und der Digital Assets Pro besteht keinerlei Zusammenhang.

Ein derartiger Identitätsmissbrauch ist auch ein Anzeichen dafür, dass Anleger betrogen werden.

Auch wird auf der Homepage auf eine BaFin-ID verwiesen, die nichts mit Digital Assets Pro zu tun hat.

Optionen für Anleger von Digital Assets Pro 

Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zustehen.

Soweit Anleger hier auch über die Betreibergesellschaft und ggf. auch sonstige Umstände getäuscht werden, können Anlegern auch weitere zivilrechtliche Ansprüche aus unerlaubter Handlung zustehen.

Wenn Sie Gelder bei Digital Assets Pro eingezahlt haben, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen und zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren, zur Verfügung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 15.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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