Scheidung in Bosnien und Herzegowina – Divorce in Bosnia and Herzegovina

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Scheidungsverfahren werden durch die Einreichung des Vorschlags, Antrag oder Beschwerde für die Scheidung eingeleitet.

Die Ehe wird vor dem zuständigen Gericht geschieden, wo die Ehe geschlossen wurde oder wo die Ehegatten den letzten gemeinsamen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatten.

Ehegatten, die keine gemeinsamen Minderjährigen haben, sind nicht verpflichtet, durch Mediationsverfahren zu gehen, können aber sofort ein Scheidungsverfahren persönlich oder durch ihren Rechtsanwalt einleiten.

Vor Beginn des Scheidungsverfahrens gehen Ehegatten, die Minderjährige oder Kinder mit ausgedehntem Elternrecht haben oder adoptieren, den Prozess der Versöhnung vor dem Zentrum für Soziale Arbeit in der Gemeinde, in der sie wohnen, durch.

In dem Angebot, dem Antrag und der Beschwerde sowie während des gesamten Verfahrens können beide Seiten Anforderungen für die Lösung von Problemen festlegen: Unterhalt des Kindes, Unterstützung des anderen Ehepartners, Betrag für diese Unterstützung.

Scheidung durch gegenseitige Vereinbarung in Bosnien und Herzegowina

Als eine der Möglichkeiten der Beendigung der Ehe durch das Gesetz vorgesehen ist die Beendigung der Ehe durch Vereinbarung von Ehegatten.

Eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ist für jene Ehegatten möglich, die eine gute Kommunikation geführt haben und bereit sind, alle für die Scheidung relevanten Fragen im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen.

Die Frage der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen wird durch Artikel 55 des Familiengesetzes geregelt, das lautet:

„Artikel 55

(1) Das Gericht wird die Ehe aufgrund der Vereinbarung von Ehegatten scheiden, wenn sie keine gemeinsamen Minderjährigen oder adoptierten Kinder oder Kinder mit ausgedehntem Elternrecht haben.

 (2) Scheidet vor dem ersten Urteil über die Ehescheidung einer der Ehegatten aus der Ehescheidungsvereinbarung aus, so wird das Verfahren ausgesetzt. „

Der Scheidungsprozess in Bosnien und Herzegowina durch Vereinbarung von Ehegatten wird durch Antrag auf Ehescheidung im gegenseitigen Einvernehmen in Form schriftlicher Äußerungen eines Rechtsanwalts eingeleitet, in dem beide Ehegatten erklären, dass sie sich einverstanden erklären, die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen zu beschließen und die Einhaltung anderer Anforderungen des Art. 55 des Gesetzes.

Die Erklärung muss von den Ehegatten oder ihren Rechtsanwälten unterzeichnet werden und alle Anforderungen an das Formular gemäß den Gesetzen von Bosnien und Herzegowina erfüllen.

Dem Abkommen sind die Kopie der Geburtsurkunde für Kinder, soweit sie das gesetzliche Alter und den Auszug aus dem Eheregister besitzen, beizufügen.

Divorce in Bosnia and Herzegovina

Divorce proceedings are initiated by filing the proposal, request or complaint for divorce.

Marriage is divorced before the competent court: where the marriage was concluded or where the spouses had the last joint residence in Bosnia and Herzegovina.

Spouses who do not have common minor children are not required to go through mediation proceedings, but can immediately start divorce proceedings in person or through their lawyer.

Before starting the divorce proceedings, spouses who have had or adopted minor children or children with extended parental right, shall go through the process of reconciliation before the Centre for Social Work in the municipality where they reside.

In the Proposal, Request and Complaint, as well as during the entire procedure, both sides can set requirements for resolving issues: child custody, support of the other spouse, the amount for that support.

Divorce by mutual agreement in Bosnia and Herzegovina

As one of the ways of termination of marriage provided for by the law is the termination of marriage by agreement of spouses.

Divorce by mutual agreement is possible for those spouses who have held a good communication and are willing to resolve all issues relevant for divorce by mutual agreement.

The issue of divorce by mutual agreement is regulated by Article 55 of the Family Law that reads:

 „Article 55

(1) The court shall divorce the marriage on the basis of the agreement of spouses if they do not have common minor or adopted children or children with extended parental right.

 (2) If before the first-instance judgment on divorce one of the spouses withdraws from the agreement on divorce, the proceedings shall be suspended. „

The process of divorce in Bosnia and Herzegovina by agreement of spouses is initiated by request for divorce by mutual agreement in the form of written submissions by a lawyer where both spouses declare that they agree to divorce by mutual consent and confirm compliance with other requirements of Art. 55 of the Law.

The declaration must be signed by both spouses or their lawyers and meet all the requirements regarding the form in accordance with the laws of Bosnia and Herzegovina.

The agreement shall be accompanied by the copy of the birth certificate for children if they are of legal age, and the extract from the register of marriages.


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