Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina

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Was versteht man unter Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina?

Unter Ehevermögen versteht man das ganze Vermögen, das die Eheleute während der Ehe erworben haben, sowie alle Einnahmen aus diesem Vermögen. Der Begriff des Ehevermögens wird infolge der Ehescheidung aktuell. Während der Ehescheidung wird neben der Vormundschaft für die Kinder auch das Ehevermögen der Exeheleute geregelt.

Was zählt alles zum Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina?

Zum Ehevermögen werden Geschenke von dritten Personen während der Ehe (Geldbeträge, Sachgeschenke, Hilfe durch Dienstleistungen) gezählt unabhängig davon, welcher Ehepartner das Geschenk angenommen hat, außer es ist nicht anders vorgesehen oder man kann im Moment und den Umständen der Schenkung erschließen, dass der Schenker nur einem der Ehepartner das Geschenk erteilen wollte. Der Gewinn aus Glücksspielen zählt ebenfalls zum Ehevermögen.

Also unabhängig davon wer von den Ehepartnern während der Ehe „mehr“ erworben hat, wird in der Ehegemeinschaft zum Ehevermögen und im Fall einer Scheidung gleichmäßig unter den Eheleuten geteilt.

Einzelvermögen der Ehepartner 

In Bezug auf das Eigentum, das das Ehevermögen ergibt, sind die Ehepartner zu gleichen Teilen Miteigentümer, außer es ist nicht anders geregelt. Man sollte aber erwähnen, dass das Vermögen (Einzelvermögen), das einer der Ehepartner mit in die Ehe eingebracht hat, nicht zum Ehevermögen gehört und nicht zum Gegenstand einer Teilung werden kann.

Art der Teilung des gemeinschaftlichen Vermögens in Bosnien und Herzegowina

Im Idealfall regeln die Ex-Ehepartner einvernehmlich die Teilung des gemeinschaftlichen Ehevermögens, dann wird ein Vertrag angefertigt und das Vermögen kann sehr schnell geteilt werden. Aber in der Praxis ist es wegen den zerrütteten Beziehungen sehr selten und einer der Ex-Ehepartner ist gezwungen, eine Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Das Gericht hat dann die Aufgabe zu bestimmen, was alles zum Ehevermögen gehört und das Ehevermögen dann unter den Eheleuten zu teilen.

Es ist ebenfalls möglich, einen Ehevertrag oder einen vorehelichen Vertrag zu schließen, in dem die Vermögensteilung in Fall einer Scheidung geregelt wird.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zweck der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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