Drei gute Vorsätze für den Datenschutz (DSGVO)

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Viele Unternehmen haben sich bereits auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingestellt. Bei anderen ist möglicherweise noch „Luft nach oben“. Wir haben deshalb drei gute Vorsätze für den Datenschutz zusammengestellt.
 
 1. Einen Datenschutzbeauftragten bestellen

Nach dem neuen Datenschutzrecht müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch kleine Unternehmen, die danach bisher noch keinen Datenschutzbeauftragten brauchten, könnten deshalb jetzt in der Pflicht sein. Wird diese Schwelle überschritten und es gibt keinen Datenschutzbeauftragten, kann das empfindliche Bußgelder zur Folge haben. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist es meist am einfachsten, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
 
 2. IT-Sicherheit praktisch leben und vorleben

Das beste IT-Sicherheitskonzept nützt nichts, wenn es im Berufsalltag nicht gelebt wird. Unternehmen sollten durch Mitarbeiterschulungen und regelmäßige Kontrollen sicherstellen, dass die IT-Sicherheit nicht nur auf dem Papier stattfindet. Und natürlich müssen die Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen.
 
 3. Daten vor den Augen Dritter schützen

Gerade bei Unternehmen mit Publikumsverkehr, etwa in Arztpraxen, hapert es häufig noch an der praktischen Umsetzung des neuen Datenschutzrechts. Was bringt schließlich der Aushang einer Datenschutzerklärung im Warteraum, wenn im Empfangsbereich Krankenakten ungeschützt herumliegen und sensible Gesundheitsdaten für jedermann einsehbar sind? Hier dürfte nach unserer Einschätzung bei vielen Praxen – und anderen Unternehmen mit Publikumsverkehr – noch Nachholbedarf bestehen.
 
 Über uns

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten in datenschutzrechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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