Drogenfahrt - THC - nicht automatisch strafbar?

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Ein interessantes Urteil hat das OLG Saarbrücken, Aktenzeichen: SS (B) 5/2007 (18/07) - Urteil vom 16.03.2007 erlassen.

Eine Autofahrt unter Drogeneinfluss muss nicht zwangsläufig strafbar sein.

Das OLG hob damit eine Verurteilung eines Autofahrers der Vorinstanz auf. Bei einer Kontrolle war der Mann der Polizei aufgefallen. Die Beamten stellten fest, dass der Autofahrer noch unter dem Einfluss von Drogen stand. Der räumte auch ein, etwa 28 Stunden zuvor Haschisch konsumiert zu haben. Er habe sich bei Fahrantritt aber "fit" gefühlt. Gleichwohl verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 150 Euro und zu einem Monat Fahrverbot. Das OLG hielt die Verurteilung aber zumindest für voreilig. Das Amtsgericht habe nicht dargelegt, wieso der Verurteilte damit habe rechnen müssen, dass der Haschischkonsum nach mehr als einem Tag noch Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben werde. Nur dann sei der Vorwurf des fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Fehlverhaltens gerechtfertigt, so die Auffassung der Richter.

Ob und inwieweit diese Rechtsprechung auch auf Ihren aktuellen Fall anwendbar ist, ist für den Einzelfall zu prüfen. Wie immer gilt, keine Angaben bei der Polizei, diese können nachgeholt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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