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- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Michael Bauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Regulierung von Sachschäden oder Personenschäden? Wird Ihnen vorgeworfen eine Straftat begangen zu haben?
In Augsburg steht Rechtsanwalt Bauer Ihnen seit dem Jahr 2008 in seiner eigenen Kanzlei fachkundig zur Seite. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Verkehrsrecht und Strafrecht, in diesen beiden Rechtsgebieten wurden ihm zudem die Fachanwaltstitel verliehen. Diese stehen für langjährige praktische Erfahrung sowie für überdurchschnittliches theoretisches Fachwissen, das er zum einen durch den Abschluss der beiden Fachanwaltslehrgänge und zum anderen durch die Bearbeitung einer Vielzahl an Fällen erlangte.
FACHANWALTSCHAFTEN
Verkehrsrecht
Jeder Bürger nimmt täglich am Verkehr teil, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, und ebenso oft geschehen Unfälle. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und den überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnissen ist Rechtsanwalt Bauer als Fachanwalt Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn bei einem Unfall Sachschäden und Personenschäden entstanden sind und eine Schadensregulierung durchgeführt werden soll. Er übernimmt die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall, Haushaltsführung etc.) und Schmerzensgeld gegenüber Versicherungen und der Gegenseite. Auch das Verkehrsstrafrecht gehört zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Bauer, z. B. wenn Ihnen Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird. Daneben berät er auch nach Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung), einer Verlängerung der Probezeit oder wenn ein Eintrag im Fahreignungsregister erfolgt ist.
Strafrecht
Rechtsanwalt Bauer begleitet seine Mandanten in jeder Verfahrenslage, beginnend im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie im außergerichtlichen Bereich bei Hausdurchsuchungen, Haftbeschwerden oder wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen. Er beantragt Akteneinsicht, bespricht mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise und versucht, einen entsprechenden Lösungsweg zu finden, um die Hauptverhandlung zu vermeiden. Sollte sich dennoch ein gerichtliches Verfahren bevorstehen, vertritt er Sie und Ihre Rechte kompetent und durchsetzungsstark und begleitet auch bei einer Berufung und Revision. Er verteidigt Sie ohne Vorbehalte in den verschiedensten Bereichen des Strafrechts, angefangen bei Körperverletzungsdelikten (gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung etc.) über Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Betrug etc.) und Straßenverkehrsdelikte (Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc.) bis hin zu Betäubungsmitteldelikte (Rauschgift, Drogen etc.) und im Sexualstrafrecht.
WEITERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Ordnungswidrigkeitenrecht
Eng verbunden mit dem Verkehrsrecht ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, das für Gesetzesübertretungen als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Wir Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeworfen wird, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder ein Verstoß gegen ein Halte- und Parkverbot, und Sie Strafpunkte oder ein Fahrverbot erhalten haben, dann wenden Sie sich unverzüglich an Rechtsanwalt Bauer. Er übernimmt die Prüfung entsprechender Bußgeldbescheide und vertritt Ihre Rechte im Bußgeldverfahren.
Opferhilfe
Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und benötigen die Unterstützung eines kompetenten und vertrauensvollen Rechtsanwaltes? Herr Bauer begleitet Sie als Anwalt im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes und setzt sich als Opferanwalt in sozialrechtlichen Fällen für Ihre Rechte ein. Ebenso berät er Sie zum Täter-Opfer-Ausgleich, der Ihnen als Opfer einen weiteren Weg der Wiedergutmachung ermöglicht. Haben Sie durch eine Gewalttat einen Gesundheitsschaden erlitten, setzt er im Rahmen des Opferrechts entsprechende Ansprüche auf Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Heilbehandlungskosten, Rentenleistungen oder Umschulungskosten durch.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Auch hier berät er seine Mandanten umfassend, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich Verletzungen an Leben, Körper, Freiheit oder Eigentum erleiden mussten. Er setzt Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche eines materiellen oder immateriellen Schadens durch, dazu gehören u. a. Schäden durch Unfälle wie Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle.
Sie erreichen ihn telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf seine hier veröffentlichten Rechtstipps – dort erhalten Sie erste Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können anschließend über das Formular Kontakt aufnehmen. Von seiner Erfahrung können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
Bilder
Qualifikationen und Auszeichnungen
Fachanwaltsurkunde Strafrecht
Fachanwaltsurkunde Verkehrsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher AnwaltVerein - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
Bewertungen 80
von Z. B. am 31.03.2025 um 21:00 Uhr

von A. G. am 20.03.2025 um 15:25 Uhr

Wir sagen Danke für dieses herrliche Verfahren !
von F. H. am 20.03.2025 um 14:50 Uhr

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Rechtsprodukte 3
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199 € inkl. USt
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99 € inkl. USt
Kontaktdaten von Michael Bauer
Adresse
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86152 Augsburg7.065,89 km (von Ihrem Standort)
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Kanzlei-Impressum
Zuständiger Ansprechpartner und verantwortlich für den Inhalt ist
Herr Rechtsanwalt Michael Bauer, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburginfo@kanzlei-bauer.eu
Telefon: 0821/3494800
Umsatzsteuer ID DE 260886907
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Diese Rechtsanwaltskammer ist die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des § 5 I Nr.3 TMG.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Herr RA Michael Bauer ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entsprechend versichert bei der
Württembergische Versicherung AG, Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart, Deutschland
Geltungsbereich: Diese Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland (der BRD) und erstreckt sich auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten. Sie genügt damit den Bestimmungen des § 51 BRAO.
Die für die Berufsausübung der als Rechtsanwälte zugelassenen Berufsträger maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FaO)
Diese Vorschriften sind auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www.BRAK.de einsehbar.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
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