Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bauer
Rechtsanwalt

Michael Bauer

Rechtsanwalt Michael Bauer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Michael Bauer Fachanwaltskanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht
www.fachanwalt-verkehrsrecht-augsburg.de
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Sie übersenden uns eine kurze Frage zu Ihrem Anliegen, wir übersenden die relvanten erforderlichen Unterlagen, sobald die Formailtäten geklärt sind erfolgt eine Online Beratung
ZB
von Z. B. am 31.03.2025 um 21:00 Uhr
Geballte fachliche Kompetenz,der Mensch im Mittelpunkt
Verkehrsrecht
Sehr erfahren Perfekte Beratung Sehr gute Erreichbarkeit Blick aufs Wesentliche Hohe Menschliche Note Kompetenter Ansprechpartner - auch in Randthemen

Alle Bewertungen anzeigen (80)

Rechtsanwalt Michael Bauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Regulierung von Sachschäden oder Personenschäden? Wird Ihnen vorgeworfen eine Straftat begangen zu haben?

In Augsburg steht Rechtsanwalt Bauer Ihnen seit dem Jahr 2008 in seiner eigenen Kanzlei fachkundig zur Seite. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Verkehrsrecht und Strafrecht, in diesen beiden Rechtsgebieten wurden ihm zudem die Fachanwaltstitel verliehen. Diese stehen für langjährige praktische Erfahrung sowie für überdurchschnittliches theoretisches Fachwissen, das er zum einen durch den Abschluss der beiden Fachanwaltslehrgänge und zum anderen durch die Bearbeitung einer Vielzahl an Fällen erlangte.

FACHANWALTSCHAFTEN

Verkehrsrecht
Jeder Bürger nimmt täglich am Verkehr teil, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, und ebenso oft geschehen Unfälle. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und den überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnissen ist Rechtsanwalt Bauer als Fachanwalt Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn bei einem Unfall Sachschäden und Personenschäden entstanden sind und eine Schadensregulierung durchgeführt werden soll. Er übernimmt die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall, Haushaltsführung etc.) und Schmerzensgeld gegenüber Versicherungen und der Gegenseite. Auch das Verkehrsstrafrecht gehört zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Bauer, z. B. wenn Ihnen Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird. Daneben berät er auch nach Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung), einer Verlängerung der Probezeit oder wenn ein Eintrag im Fahreignungsregister erfolgt ist.

Strafrecht
Rechtsanwalt Bauer begleitet seine Mandanten in jeder Verfahrenslage, beginnend im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie im außergerichtlichen Bereich bei Hausdurchsuchungen, Haftbeschwerden oder wenn Sie in Untersuchungshaft sitzen. Er beantragt Akteneinsicht, bespricht mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise und versucht, einen entsprechenden Lösungsweg zu finden, um die Hauptverhandlung zu vermeiden. Sollte sich dennoch ein gerichtliches Verfahren bevorstehen, vertritt er Sie und Ihre Rechte kompetent und durchsetzungsstark und begleitet auch bei einer Berufung und Revision. Er verteidigt Sie ohne Vorbehalte in den verschiedensten Bereichen des Strafrechts, angefangen bei Körperverletzungsdelikten (gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung etc.) über Eigentumsdelikte (Diebstahl, Raub, Betrug etc.) und Straßenverkehrsdelikte (Körperverletzungsdelikte im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc.) bis hin zu Betäubungsmitteldelikte (Rauschgift, Drogen etc.) und im Sexualstrafrecht.

WEITERE TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Ordnungswidrigkeitenrecht
Eng verbunden mit dem Verkehrsrecht ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, das für Gesetzesübertretungen als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Wir Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeworfen wird, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder ein Verstoß gegen ein Halte- und Parkverbot, und Sie Strafpunkte oder ein Fahrverbot erhalten haben, dann wenden Sie sich unverzüglich an Rechtsanwalt Bauer. Er übernimmt die Prüfung entsprechender Bußgeldbescheide und vertritt Ihre Rechte im Bußgeldverfahren.

Opferhilfe
Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden und benötigen die Unterstützung eines kompetenten und vertrauensvollen Rechtsanwaltes? Herr Bauer begleitet Sie als Anwalt im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes und setzt sich als Opferanwalt in sozialrechtlichen Fällen für Ihre Rechte ein. Ebenso berät er Sie zum Täter-Opfer-Ausgleich, der Ihnen als Opfer einen weiteren Weg der Wiedergutmachung ermöglicht. Haben Sie durch eine Gewalttat einen Gesundheitsschaden erlitten, setzt er im Rahmen des Opferrechts entsprechende Ansprüche auf Schwerstbeschädigtenzulage, Pflegezulage, Heilbehandlungskosten, Rentenleistungen oder Umschulungskosten durch.

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Auch hier berät er seine Mandanten umfassend, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich Verletzungen an Leben, Körper, Freiheit oder Eigentum erleiden mussten. Er setzt Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche eines materiellen oder immateriellen Schadens durch, dazu gehören u. a. Schäden durch Unfälle wie Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle.


Sie erreichen ihn telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf seine hier veröffentlichten Rechtstipps – dort erhalten Sie erste Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können anschließend über das Formular Kontakt aufnehmen. Von seiner Erfahrung können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen. 

Michael Bauer ist gelistet in Rechtsanwälte Augsburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Bilder

Bilder

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Fachanwaltsurkunde Strafrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fachanwaltsurkunde Strafrecht
  • Fachanwaltsurkunde Verkehrsrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fachanwaltsurkunde Verkehrsrecht
  • Fortbildung Unfallflucht

    Fortbildung Unfallflucht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fortbildung Unfallflucht
  • der neue Bußgeldkatalog

    der neue Bußgeldkatalog

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    der neue Bußgeldkatalog

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher AnwaltVerein - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

Bewertungen 80

ZB

von Z. B. am 31.03.2025 um 21:00 Uhr

Geballte fachliche Kompetenz,der Mensch im Mittelpunkt
Verkehrsrecht
Sehr erfahren Perfekte Beratung Sehr gute Erreichbarkeit Blick aufs Wesentliche Hohe Menschliche Note Kompetenter Ansprechpartner - auch in Randthemen
Vielen dank für das in mich gesetzte Vertrauen ! Probem erkannt, Gefahr gebannt! es freut mich sehr, dass wir gemeinsam dieses Problem lösen konnten!
AG

von A. G. am 20.03.2025 um 15:25 Uhr

Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ich bin mehr als zufrieden. Es wurde nur Einspruch eingelegt gegen den Bußgeldbescheid mit einigen Nachweisen, die von der Bußgeldstelle zu erbringen gewesen wären, und am 19.03.2025 " Verfahren eingestellt "! Es stand ein Punk, Seminar, Probezeit Verlängerung im Raum, allerdings Herr Michael Bauer hat unfassbare Arbeit geleistet und am Ende ” Verfahren eingestellt ” Einfach HOCH QUALIFIZIERTE KANZLEI.
Es war uns - mein spezieller Dank geht hier an den von uns beauftragten technischen Sachverständigen Herrn Vogt - ein besonderes Vergnügen der Stadt Augsburg hier im Bereich Geschwindigkeitsmessungen die Grenzen des Zulässigen aufzuzeigen und die eklatanten Mängel/Verstöße gegen das MessEG gerichtsfest klären zu lassen, die dazu geführt haben, dass das Gericht das Verfahren nach knapp 2 Jahren einstellen musste, da die notwendige Eichung nicht mehr sichergestellt werden konnte.

Wir sagen Danke für dieses herrliche Verfahren !
FH

von F. H. am 20.03.2025 um 14:50 Uhr

⭐⭐⭐⭐⭐ Hervorragender Anwalt – kompetent und engagiert!
Strafrecht
Mein Fall war alles andere als einfach – kompliziert und herausfordernd. Doch mein Anwalt hat mich mit seinem Fachwissen, seiner Geduld und seiner klaren Strategie gerettet. Er war zwar fordernd, aber genau das hat sich am Ende ausgezahlt. Ich habe ihm vertraut, seinen Anweisungen genau gefolgt – und gemeinsam haben wir das bestmögliche Ergebnis erreicht. Vielen Dank für die großartige Unterstützung! Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen :) .
Danke für das in unser Team gesetzte Vertrauen - ohne Ihre weitüberdurchschnittliche Mitarbeit hätten wir gemeinsam in dieser schwierigen Lage kein so ein absolut überragend gutes Ergebnis erzielen können! Viel Glück auf Ihrem weiteren Weg!

Rechtstipps 28

Sehr geehrte Rechtssuchende, wir erhalten immer wieder die Anfragen, - bekomme ich einen Pflichtverteidiger? wenn nein,  warum nicht? -ist ein Pflichtvertdiger "schlechter" als ein selbst bezahlter

Rechtsanwalt Michael Bauer
(17)25.04.2022 von Rechtsanwalt Michael Bauer
Kaufrecht
Verkehrsrecht

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,im Hinblick auf die Unsicherheit hinsichtlich der Dauer der noch zu erwartenden BAFA Prämien auf Hybrid Fahrzeuge stellt sich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit

Rechtsanwalt Michael Bauer
07.03.2022 von Rechtsanwalt Michael Bauer
Strafrecht
Verkehrsrecht

Liebe Leserinnen und Leser, oft hört man: "Das Auto ist dem Deutschen heilig"  - an dieser Behauptung ist viel Wahres. Man stelle sich vor, man ist beruflich für den Weg zur Arbeit, als

Rechtsprodukte 3

Kontaktdaten von Michael Bauer

Kanzlei-Impressum

 

Zuständiger Ansprechpartner und verantwortlich für den Inhalt ist

Herr Rechtsanwalt Michael Bauer, Klinkertorplatz 1, 86152 Augsburg

info@kanzlei-bauer.eu

  

Telefon: 0821/3494800

 

Umsatzsteuer ID DE 260886907


 

Herr Rechtsanwalt Michael Bauer ist  

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

 
Diese Rechtsanwaltskammer ist die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des § 5 I Nr.3 TMG.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Herr RA Michael Bauer ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entsprechend versichert bei der


Württembergische Versicherung AG, Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart, Deutschland 

Geltungsbereich: Diese Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich für die Tätigkeit im Inland (der BRD) und erstreckt sich auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten. Sie genügt damit den Bestimmungen des § 51 BRAO.

Die für die Berufsausübung der als Rechtsanwälte zugelassenen Berufsträger maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind

Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Fachanwaltsordnung (FaO)

Diese Vorschriften sind auf der Seite der  Bundesrechtsanwaltskammer   www.BRAK.de  einsehbar.

 

Hinweis zu Links auf andere Internetseiten

  

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG Hamburg - dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert. Ich auf dieser Homepage und ihren Webseiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt:

Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf diesen Webseiten und mache mir die Inhalte ausdrücklich nicht zu eigen. Zugleich stelle ich ausdrücklich klar, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten habe. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage und ihren Webseiten unmittelbar oder mittelbar erwähnten Links und Linkanbieter.

 

Hinweispflicht:

Verbraucher können künftig auf ein europaweit flächendeckendes Schlichtungsangebot im Online-Vertragsrecht zugreifen. Dafür wurde die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013; sog. ODR-Verordnung) und die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Diese wurde mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund dieser europäischen und nationalen Neureglungen zur alternativen Streitbeilegung neue Hinweispflichten. So sind seit dem 09.01.2016 Rechtsanwälte verpflichtet, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzusehen und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen. 
Ausführliche Informationen zu den Hinweispflichten sowie weitere Informationen rund um die alternative Verbraucherstreitbeilegung finden Sie hier.

http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2016/infolatt_aussergerichtliche-streitbeilegung.pdf

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

  

Haftungsausschluß: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bauer

Rechtsanwalt

Michael Bauer
4,780 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Michael Bauer möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Michael Bauer über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Michael Bauer eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Michael Bauer stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Michael Bauer variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Michael Bauer aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Michael Bauer stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Michael Bauer weitere Kontaktwege.