Drohendes Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf: Jetzt Rechte prüfen lassen!

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VG Düsseldorf hatte NRW zu effektiveren Maßnahmen verpflichtet.

Zur Erinnerung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte NRW auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Jahr gemittelten Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Düsseldorf enthält. NRW müsse weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen prüfen. Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge seien dabei rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.

BVerwG bestätigte: Fahrverbote nicht ausgeschlossen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sodann die Sprungrevision des Landes NRW (BVerwG 7 C 26.16) gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf überwiegend zurückgewiesen. Allerdings sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so das BVerwG. Ergebe sich bei der Prüfung, dass Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte seien, müssten diese auch in Betracht gezogen werden.

D. h.: Können die Grenzwerte anders nicht eingehalten werden, kommen Fahrverbote.

Entsprechend hat die DUH, die man auch kritisch sehen kann, nunmehr die Zwangsvollstreckung des Urteils aus Leipzig beantragt. Aus Sicht der DUH sind die Fahrverbote nämlich das einzige Mittel, die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Der juristische Kampf um Fahrverbote geht in die nächste Runde und Dieselfahrer aus Düsseldorf oder dem Umland müssen damit rechnen, dass sie ihre Fahrzeuge recht bald nur noch eingeschränkt nutzen können. Wertverluste auf dem Gebrauchtwagenmarkt, für die sich keiner verantwortlich fühlt, sind bereits eingetreten.

Dieselfahrer können sich wehren.

Besitzern eines Diesels stehen Rechte zu. 

Gehört das Fahrzeug zu denjenigen, deren Software zur Abgassteuerung manipuliert wurde, kommen Ansprüche gegen den Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Besitzers von den Manipulationen. Gerechnet wird zum Schluss des Jahres (Bsp.: 2015 wurde der Skandal bei VW bekannt. Verjährung: 31.12.2018).

Außerdem muss der Händler für Mängel der Kaufsache einstehen. Hier ist die Verjährung allerdings recht kurz: zwei Jahre ab Übergabe des Kfz. 

Bei finanziertem Kauf am einfachsten: Diesel-Widerrufsjoker.

Bei finanziertem Kauf kann ein rechtlicher „Kniff“ am einfachsten zum gewünschten Ergebnis führen. Die Autobanken (VW Bank, BMW Bank etc., aber auch Santander oder die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) hatten entscheidende Formfehler in ihren Verträgen. Diese Fehler führten nach dem Gesetz dazu, dass die eigentlich nur zweiwöchige Widerrufsfrist nicht aufhörte. Also kann der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden. Und da die Kredite der Banken unmittelbar der Finanzierung des Autokaufs dienten, teilen beide ihr rechtliches Schicksal.

Das heißt:

a) Formfehler im Autokreditvertrag führt zu

b) fortdauernder Widerruflichkeit des Autokreditvertrags und

c) der Widerruf führt zur

d) Aufhebung von Kredit und Kaufvertrag, was

e) dem Käufer/Kreditnehmer berechtigt, seine Zahlungen zurückzufordern und seinen Wagen zurückzugeben.

Es ist ein Prozess mit viel kleinerem Beweisrisiko.

Es muss nur die Bank verklagt werden. Auf den Mangel des Motors oder die Tauglichkeit des Updates kommt es nicht an. Maßgeblich ist weitgehend nur der Wortlaut des Darlehensvertrags.

Es gibt jetzt mehrere gute Urteile. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17, klicken Sie, um eine Volltextveröffentlichung zu lesen) für den Dieselbesitzer entschieden. Im Dezember das LG Berlin (Az. 4 O 150/16). Am 25.01.2018 ist eine Entscheidung des LG Ellwangen zu dem Az. 4 O 232/16 hinzugekommen. Es soll um insgesamt weit über 100.000 Kreditverträge gehen. Weitere Entscheidungen werden also folgen.

Rechtsanwalt Dr. Schweers hat schon aus der Zeit des Immobilien-Widerrufsjokers große Erfahrung und wurde deshalb schon früh von Finanztest als erfolgreicher Anwalt geführt. Hier führten die Formfehler zur Widerruflichkeit von Immobilienkrediten, was vielen Verbrauchern zu enormen Zinsersparnissen verhalf. 

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.



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