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DSL-Vertrag: Keine vorzeitige Kündigung wegen Umzug

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wenn man einen DSL-Vertrag abschließen will, achtet man in erster Linie auf günstige Gebühren. Doch man sollte nicht vergessen, dass diese Verträge häufig mit einer Laufzeit von zwei Jahren verbunden sind. Wer einen solchen Vertrag abschließt, kann ihn nur ganz selten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen. Hierzu hat der Bundesgerichtshof folgenden Fall entschieden: Ein Kunde hatte einen DSL-Vertrag mit Handy-Flatrate für zwei Jahre abgeschlossen. Nach einiger Zeit zog er an einen anderen Ort, wo es noch keine DSL-Technik gab. Weil er in der neuen Wohnung kein DSL mehr nutzen konnte, wollte er den Vertrag vorzeitig außerordentlich kündigen.

Der III. Zivilsenat verneinte jedoch eine Kündigung und verurteilte den Kunden zur Zahlung der Gebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit (BGH, Urteil v. 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10). Eine außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass es ihm nicht zugemutet werden kann, weiter an dem Vertrag festzuhalten. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls, wobei die Interessen beider Seiten eine gewichtige Rolle spielen.

Dass der Kunde DSL wegen des Umzugs nicht mehr nutzen kann, liegt laut BGH allein in seinem Risikobereich. Auch die Interessenabwägung fällt zugunsten des Anbieters aus. Zum einen profitiert der Kunde von relativ geringen Gebühren, eben wegen der langen Laufzeit. Zum anderen werden DSL-Verträge mit flexibleren Laufzeiten angeboten, für die in aller Regel allerdings erheblich höhere Gebühren anfallen. Die Telekommunikationsfirma hatte dem Kunden Router und WLAN-Stick überlassen. Aus Firmensicht amortisieren sich die Kosten dafür regulär erst im zweiten Jahr des Vertrags.

Außerdem ist es allgemein bekannt, dass nicht jeder Ort über DSL verfügt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Technik flächendeckend in ganz Deutschland zur Verfügung zu stellen. Daher hätte der Kunde damit rechnen müssen, dass am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist. Es war ihm aus wirtschaftlicher Sicht auch zumutbar, die anfallenden Gebühren bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen, zumal er die Handy-Flatrate weiter nutzen konnte.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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