Vertragskündigung bei nicht erbrachter Leistung: So gehen Sie vor
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Wenn ein Anbieter seine vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erfüllt, stellt sich für viele Verbraucher die Frage: Kann ich den Vertrag einfach kündigen? Besonders häufig tritt dieses Problem bei Telefon- und Internetanbietern auf – sei es wegen schlechter Verbindungsqualität, wiederholter Ausfälle oder nicht erbrachter Leistungen.
In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist, wie der rechtssichere Ablauf aussieht und welche Rechte Sie als Kunde haben.
1. Rechtliche Grundlagen zur Vertragskündigung bei nicht erbrachter Leistung
1.1 Vertragsrechtliche Grundlage nach BGB
Nach deutschem Recht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 314 das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
• Eine Vertragspartei ihre Hauptleistungspflicht nicht erfüllt, • Eine Fortsetzung des Vertrags für den Kunden unzumutbar ist, • Der Anbieter trotz Fristsetzung keine Abhilfe schafft.
Gerade bei Telefon- und Internetverträgen spielt zusätzlich die Telekommunikationsgesetzgebung eine Rolle.
1.2 Das Telekommunikationsgesetz (TKG) als Verbraucherrecht
Laut § 57 Telekommunikationsgesetz (TKG) hat ein Kunde das Recht auf vertragsgemäße Leistungserbringung. Wird diese nicht erbracht, können Kunden nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Seit Dezember 2021 hat sich die Verbraucherposition durch die TKG-Novelle weiter verbessert:
• Kunden können Verträge schneller kündigen, wenn Anbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen.
• Laut § 56 TKG besteht sogar ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz bei nachweislich schlechter Leistung.
2. Typische Fälle für eine außerordentliche Kündigung eines Telefonanbieters
Viele Kunden leiden unter unzureichender Internetgeschwindigkeit, schlechter Netzabdeckung oder wiederholten Ausfällen. Doch nicht jeder Mangel reicht für eine sofortige Kündigung.
2.1 Häufige Probleme mit Telekommunikationsanbietern
Hier einige Beispiele, wann eine Kündigung möglich sein könnte:
• Internet ist deutlich langsamer als vertraglich zugesichert (Nachweis durch Speedtests).
• Wiederholte Netzstörungen über Wochen hinweg, ohne dass der Anbieter Abhilfe schafft.
• Nicht erfolgte Freischaltung des Anschlusses trotz mehrfacher Ankündigung.
• Falsche Abrechnung oder unberechtigte Zusatzkosten, die nicht korrigiert werden.
Nicht jeder Fall rechtfertigt direkt eine Kündigung. Entscheidend ist, dass Sie dem Anbieter zuerst eine Frist zur Nachbesserung setzen.
3. So gehen Sie bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung vor
3.1 Beweise sammeln
Bevor Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen, sollten Sie Beweise sichern:
• Protokolle von Verbindungsabbrüchen (Datum, Uhrzeit, Dauer).
• Speedtests (Screenshots mit Datum und Uhrzeit).
• Kundendialoge und Beschwerden (E-Mails, Telefonprotokolle).
• Mahnschreiben oder Fristsetzungen an den Anbieter.
3.2 Schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung
Vor einer Kündigung müssen Sie dem Anbieter die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen.
Mustertext für eine Mängelrüge:
Betreff: Mängelanzeige und Fristsetzung zur Nachbesserung
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider stelle ich seit [Datum] fest, dass Sie die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen.
Konkret liegt folgender Mangel vor: [z. B. Internetgeschwindigkeit entspricht nicht dem Vertrag, wiederholte Störungen].
Ich fordere Sie hiermit auf, den Mangel bis spätestens [Fristdatum] zu beheben. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB und § 57 TKG auszusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Sollte der Anbieter die Frist fruchtlos verstreichen lassen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
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