Durchsetzung Unterhaltsansprüche D in USA – enforcement of maintenance claims in the U.S.?

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Vorliegend handelt es sich um eine Ratsuchende, die ein gemeinsames Kind mit ihrem mittlerweile in den USA lebenden Expartner hat, der für diese jedoch keinen Kindesunterhalt zahlt. Ebenso klage dessen Vermieter gegen ihn, da er die Miete seit fast 2 Jahren nicht gezahlt habe (ca 30.000 EUR).

Hier wurde auch die 1. Instanz im Klageverfahren bereits gewonnen. Die Ratsuchende wendet sich nun an ihre Anwältin und begehrt die Klärung der Frage, ob und wie hier gegen den Vater hinsichtlich der Unterhaltsansprüche erfolgreich vorgegangen werden kann.

Grundsätzlich besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten keine völkerrechtlichen Übereinkommen hinsichtlich der gegenseitigen Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. 

Die Vereinigten Staaten sind dem UN-Übereinkommen vom 20.6.1956 und dem Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 nicht beigetreten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Unterhaltsansprüche, die in Deutschland bestehen, nicht in den USA durchgesetzt werden können.

Grundsätzlich muss bei einem vorliegenden deutschen Unterhaltstitel bei dem Gericht des jeweiligen US-Bundesstaates Klage erhoben werden auf Anerkennung des deutschen Titels, um einen amerikanischen Titel zu erhalten, aus dem die Zwangsvollstreckung am Wohnort des Unterhaltspflichtigen betrieben werden kann.

Um die Rechtsverfolgung in den USA zu erleichtern, kann die Unterhaltsberechtigte den Antrag bei einem für ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht leitet das Unterhaltsbegehren nach summarischer Prüfung an das zuständige Gericht des anderen Bundesstaates weiter, wo der Aufenthalt des Verpflichteten vermutet wird. 

Über die US-Staaten New York, New Jersey, Pennsylvania und Connecticut, die alle eine Gegenseitigkeit zum deutschen Gesetz erklärt haben, wird ein Gesuch bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Vorab wird jedoch Ihre Anwältin sich einerseits mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen als auch mit dem internationalen Dienst, der hier ebenfalls zur schnelleren Durchsetzung herangezogen werden kann.

Bei Beratungs- und Verteidigungsbedarf wenden Sie sich an Ihre Anwältin.

English Version 

A person seeking advice who has a child with their ex-partner who now lives in the United States, but who does not pay child support for them, reaches out for legal consulting and representation. His landlord is also suing him because he has not paid the rent for almost two years (approx. EUR 30,000). The first instance has already been won in the lawsuit.

The person seeking advice now requests clarification as to whether and how here can be successfully dealt with against the father with regard to maintenance claims for the child.

In principle, there are no international agreements between the Federal Republic of Germany and the United States regarding the mutual assertion and enforcement of maintenance claims. The United States has not acceded to the UN Convention of June 20, 1956 and the Hague Convention of April 15, 1958. However, this does not mean that maintenance claims that exist in Germany cannot be enforced in the United States. 

In principle, an existing German maintenance title must be brought before the court of the respective US state for recognition of the German title in order to obtain an American title from which enforcement can be carried out at the place of residence of the debtor.

To facilitate legal prosecution in the United States, the petitioner can submit the application to a local court of residence. After a summary check, the court forwards the request for maintenance to the competent court in the other federal state where the person suspected of staying is suspected. An application will be filed with the competent district court via the US states of New York, New Jersey, Pennsylvania and Connecticut, all of which have declared reciprocity to German law.

In advance, however, your lawyer will contact the responsible youth welfare office as well as the international service which can also be used here for faster enforcement.

For advice and defense needs, contact your lawyer.


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