Durchsuchung und Beschlagnahme wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zulässig

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In einem Bußgeldverfahren, in dem dem betroffenen Motorradfahrer eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, die zur Eintragung von drei Punkten im Verkehrszentralregister führen kann, sind die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme der auf dem Messfoto abgebildeten und bei dem Betroffenen aufzufindenden Motorradkleidung und des Schutzhelms zwecks Vorbereitung eines anthropologischen Identitätsgutachtens bzw. einer gerichtlichen Inaugenscheinnahme erforderlich und verhältnismäßig.
(Landgericht Tübingen, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 1 Qs 248/11 OWi)

Anmerkung: Dem Betroffenen wurde eine Überschreitung von 39 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Inwiefern die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme der Motorradkleidung geeignete Maßnahmen zur Identifizierung des Betroffenen darstellen sollen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Landgericht führt in seinem Beschluss hierzu - meines Erachtens wenig überzeugend - aus:

"Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Wohnungsdurchsuchung vorliegend keineswegs ungeeignet war, eine Identifizierung des Fahrers zu ermöglichen. Zumindest bildet das Auffinden der Motorradbekleidung beim Betroffenen ein wichtiges Indiz in der Beweiskette gegen den Betroffenen."


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