DWS Immoflex Vermögensmandat - Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

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Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat wurde vor gut 1 ½ Jahren nach einer Fondsschließung aufgelöst. Wenn betroffene Anleger wegen dieser Ereignisse Zweifel an ihrer Anlageberatung hegen (z. B. weil sie vorher nicht wusste, dass Fondsschließungen möglich sind), dann bieten zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes. Der BGH entschied, dass Bankberater in der Anlageberatung auf das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds hinweisen mussten. Denn es handele sich um eine aufklärungspflichtige Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit der Fondsanteile (Urteile vom 29.04.2014; Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Aufgrund der sehr ähnlichen Sachlage stellt sich für Dachfonds-Anleger die Frage, ob sie von diesen Urteilen profitieren können. Denn der Fonds DWS Immoflex Vermögensmandat setzte – ähnlich wie zahlreiche offene Immobilienfonds – die Anteilsrücknahme aus. Zunächst ist festzuhalten, dass offene Immobilienfonds und Dachfonds zwei unterschiedliche Fondsarten sind, sodass die Urteile nicht direkt anwendbar sind. Dennoch werden offene Immobilienfonds und Dachfonds von großen tatsächlichen und rechtlichen Gemeinsamkeiten geprägt. So wird bei beiden Fondsarten von Gesetzes wegen die Grundregel der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit durchbrochen: Dachfonds und offene Immobilienfonds können geschlossen werden.

Können Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat nun Schadensersatz fordern? Die Entscheidungen des BGH lassen erkennen, dass sich aus Beratungsfehlern Schadensersatzansprüche ableiten lassen. Doch es bedarf einer rechtlichen Überprüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um beurteilen zu können, ob die damalige Anlageberatung ordnungsgemäß ablief oder nicht (z. B. weil nicht auf die Möglichkeit von Fondsschließungen hingewiesen wurde). Möchten Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat wissen, wie ihr Fall zu beurteilten ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in diesen Dachfonds investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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