E-Scooter- Fahrt unter Drogen und Alkoholeinfluss

  • 1 Minuten Lesezeit

E-Scooter werden von der Rechtsprechung vom Gefahrenpotential sehr unterschiedlich angesehen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 8.6.2021 zur Frage der Rechtmäßigkeit des Untersagens führerscheinfreier Kraftfahrzege nach dem Konsum berauschender Mittel Stellung bezogen.  Zu den Zweifeln hisichtlich der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wurde bereits ein einem anderen Beitrag berichtet.

Demnach gelten die Regeln des § 24 a StVG zum Konsum von Alkohol und berauschenden Mitteln auch für E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge gem. § 1 Abs. , § 9 i.V.m. §§ 10 bis 13 eKV. Demnach ist jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, zur Fahrt mit E-Scootern berechtigt.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit hat der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.  In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sei den Richtern zufolge Zurückhaltung geboten und über den Antrag im Wege einer Abwägung der Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden.

Die von der Antragsgegnerin verfügte Untersagung  belaste den Antragsteller nach der Entscheidung des Bay VGH weit weniger als eine ansonsten in der Praxis häufig uneingeschränkt ausgesprochene Untersagung, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Der Antragsteller könne auf andere fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder ausweichen.

Unbewußte Einnahme von Drogen ?

Wer sich auf eine unbewußte Einnahme von Drogen beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 11 CS 20.2355). 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren mit der Verteidigung von Btm- und Trunkenheitsfahrten vor deutschen Gerichten spezialisiert. Aus dessen Sicht ist dringend zu empfehlen, zunächst anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Angaben bei der Polizei oder gegenüber den Behörden gemacht werden.

Eine kostenfrei Erstberatung per Telefon oder e-mail ist möglich.

Foto(s): Fotolia_67171930_M.jpg

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema