E-Zigaretten-Explosion in der Hosentasche als Arbeitsunfall?

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Wenn der Ersatz-Akku einer E-Zigarette wegen eines Dienstschlüssels in der Hosentasche explodiert, ist dies kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.10.19, Az. S 6 U 491/16, entschieden, das den ungewöhnlichen Fall vorgelegt bekommen hatte.

Der Fall

Eine Wuppertalerin steckte einen Dienstschlüssel in dieselbe Hosentasche, in der auch der Ersatz-Akku ihrer E-Zigarette lag. Auf einmal fing ihre Hose Feuer. Daraufhin hatte die Frau geklagt, weil die Berufsgenossenschaft die Akku-Explosion nicht als Arbeitsunfall anerkennen wollte. 

Kontakt zwischen Akku und metallischen Dienstschlüssel führte zu Kurzschluss

„Der Kontakt zwischen dem Akku und dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Klägerin“, so das Gericht.

Nach Auffassung der Berufsgenossenschaft hat die versicherte Tätigkeit das Entflammen des Kleidungsstücks nicht verursacht. Die Frau sah das anders und argumentierte, dass der Dienstschlüssel wesentlich für den Unfall gewesen sei. Sie habe auch nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in ihrer Hosentasche in Brand gerate.

Ein Arbeitsunfall war das aber nicht, entschied das SG Düsseldorf.

Die zuständige Kammer lehnte die Klage der Frau jedoch ab. Zwar sei das Mitführen des Dienstschlüssels mitursächlich für den Brand gewesen. Von dem Dienstschlüssel selbst sei jedoch keine Gefahr ausgegangen. Dieser habe sich ja nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Und dass die Frau den in der Tasche hatte, sei „nicht betrieblich veranlasst gewesen“. 

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die Autorin ist unter anderem schwerpunktmäßig im Sozialversicherungsrecht tätig.


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