eBay-Abmahnung der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für E. & A. Junek GmbH

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Uns wurde erneute eine eBay-Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) vorgelegt. Diesmal wird für die E. & A. Junek GmbH abgemahnt. Die E. & A. Junek GmbH hat ihren Geschäftssitz in Dortmund und wird durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Justitz vertreten.

Im Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass die E. & A. Junek GmbH angeblich mit EDV-Artikeln handeln würde. Wir haben dies überprüft und konnten feststellen, dass die E. & A. Junek GmbH den eBay-Shop cbo-do, den amazon-Shop EAComputer und den Onlineshop unter der Domain www.cbo-do.de betreibt. In diesen Shops werden tatsächlich Produkte aus diesem Segment angeboten.

Die uns vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Händler gerichtet. Vorliegend werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche aufgrund angeblicher Wettbewerbsverstöße aufgestellt. So werden beispielsweise Verstöße gegen einige gesetzliche Informationspflichten im Fernabsatz, wie fehlende Angaben zu den einzelnen technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes und ein unvollständiges Widerrufsrecht gerügt.

Wie üblich, wird mit dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Doch Vorsicht: Eine solche lebenslang gültige Unterwerfung muss genauestens geprüft werden. Wir sind vorliegend zudem der Meinung, dass die Formulierungen der einzelnen Unterlassungstatbestände zu weitgehend sind. Dies kann zu existenzbedrohenden Folgen führen. Schließlich wird durch eine zu weit gefasste Erklärung das Risiko eines etwaigen Verstoßes nicht hinnehmbar vergrößert, was letztlich zur Verwirkung einer sehr hohen Vertragsstrafe führen kann. Mehr über Gefahren einer abgegebenen Unterlassungserklärung und mögliche Handlungsalternativen erfahren Sie auf unserer Kanzlei-Seite: www.e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/

Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf Ihren Fall abgestimmte Reaktionsmöglichkeiten auf. Auch können wir im Bedarfsfall eine auf das Minimum reduziert und rechtskonform modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, damit die Gefahr für Sie als Abgemahnten möglichst geringgehalten wird. Wir raten in jedem Falle davon ab, die mitgesendete Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung abzugeben.

Nutzen Sie für eine erste Überprüfung gerne unseren Service zur unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung per Fax oder per Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 01/2017

*) Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei. Es fallen dabei keine Kosten oder Gebühren mit Ausnahme Ihrer jeweiligen Übermittlungskosten nach den Basistarifen (Telekommunikationskosten Ihres Anbieters, wie Telefongebühren oder Gebühren für die Faxübermittlung) an.


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