Effiziente FCAP-Schulung (Foreign Corrupt Practices Act)

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Mitarbeiter benötigen eine FCAP-Schulung, wenn Ihr Unternehmen dies in einem Vertrag mit einer US-Firma vereinbart hat.

Wir vermitteln die Inhalte einfach, verständlich & ansprechend.

Ebenso müssen US-amerikanische Unternehmen, die im Ausland tätig werden möchten, mit dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) vertraut sein. 

Inhalt des Gesetzes ist das Verbot von korruptem Handeln, z.B. Bestechungszahlungen, um geschäftliche Vorteile zu erlangen oder zu sichern. 

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet individuelle Mitarbeiterschulungen an.

Möglich sind Inhouse-Schulungen oder Schulungen per Teams, Zoom oder anderen Videotools. 

Kombiniert werden können, je nach Bedarf auch andere Compliance-Themen und Datenschutz-und IT-Sicherheit.

Als offizieller Partner der Deutsch-amerikanischen Außenhandelskammer New York (GACCNY) ist Frau Rechtsanwältin Sabine Schenk Referentin.

In der Mitarbeiterschulung Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gibt unsere Referentin einen verständlichen Überblick über den FCPA.

Es werden klare Handlungsempfehlungen und Best Practises angeboten, wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie die Vorschriften des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) einhalten. 

Beispielhafte Lerninhalte der Mitarbeiterschulung Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) :

•    Best Practices zur Einhaltung des FCPA und Erkennen von "Red Flags" (Hinweise auf mögliche Verstöße)

•    Was fällt unter Bestechung/Korruption im Sinne des FCPA?

•    Was ist der Höchstbetrag, der im Rahmen des FCPA für einen Geschäftspartner / Regierungsbeamten „ausgegeben“ werden darf? 

•    Vorteile des FCPA

 •    Bereiche der Anti-Korruptionsvorschriften-Vorschriften

 •    Möglichkeit der Feststellung von Verstößen

•    Verteidigungsmöglichkeiten gegen Verstöße


Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: 2021 und 2022 und 2023 und 2024 von Rechtsanwälten und Mandanten gewählt und ausgezeichnet im Rahmen einer Umfrage des Magazin FOCUS als TOP-WIRTSCHAFTSKANZLEI im Bereich Datenschutzrecht.


Erfüllen Sie effizient Ihre FCAP-Schulungspflicht. Vermitteln Sie essenzielles Wissen einfach & ansprechend. 


Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich per 

E-Mail: info@europajurist-schenk.com

 oder 

Telefon +49 (0) 89 / 21543877. 

Internet: europajurist-schenk.com


Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!


Mit freundlichen Grüßen
    
 Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht)

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Geprüfte IT-Sicherheitsbeauftragte und Gutachterin für Datenschutz- und Sicherheit (Modal)

Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schulung: Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)

Foto(s): Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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