Ehe gescheitert: Die wichtigsten Schritte für den Weg der Scheidung

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Bevor eine Ehe rechtlich vom Familienrichter aufgelöst werden kann, sind eine Reihe von Formalitäten und Scheidungsfolgen zu regeln. Dieser Rechtstipp soll Ihnen ein Überblick über die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Scheidung geben.

Klärendes Gespräch mit dem Partner führen

In Deutschland darf eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie tatsächlich gescheitert ist und das Paar mindestens ein Jahr getrennt ist. Für dieses Trennungsjahr müssen die Ehepartner nicht nur von Tisch und Bett getrennt leben, sondern auch einen eindeutigen Trennungswillen haben. Dieser Trennungswille wird in einem klärenden Gespräch zwischen den Ehepartnern zum Ausdruck gebracht, sodass ab diesem Datum – das Sie für den Scheidungsantrag notieren sollten – das Trennungsjahr zu laufen beginnt.

Sorgerecht und Umgangsrecht mit den Kindern regeln

Hat das Ehepaar Kinder, ist zu klären, wer sich um sie kümmert, bei wem die Kinder leben werden und wie das Umgangsrecht ausgestaltet wird. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wichtig bei der Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht ist aber, dass es hier nur um die Kinder geht. Der Lebensweg der Eltern trennt sich zwar, die gemeinsame Elternverantwortung bleibt aber. Kinder haben das Recht zu beiden Elternteilen Kontakt zu haben.

Gemeinsamen Haushalt auflösen und ausziehen 

Im Rahmen des Trennungsjahres dürfen Ehepartner nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Rechtlich erforderlich ist der Auszug dafür zwar nicht, sondern es ist auch möglich, nur die häusliche Gemeinschaft aufzulösen. Hieran werden aber sehr hohe Anforderungen gestellt, sodass ein Auszug beweissicherer ist.

Der Auszug führt zwangsläufig dazu, dass zumindest ein Teil des Haushalts aufgelöst wird, denn der ausziehende Partner nimmt nicht nur seine eigenen Sachen mit, sondern auch den ein oder anderen gemeinsamen Haushaltsgegenstand. Grundsätzlich gilt, dass die gemeinsamen Haushaltsgegenstände angemessen zwischen den Ehepartnern aufzuteilen sind. Werden sich die Ehepartner nicht einig, übernimmt die Aufteilung im schlimmsten Fall der Familienrichter im Rahmen eines teuren und aufwendigen Hausratsteilungsverfahrens.

Vermögen aufteilen und Regelung für Schulden treffen 

Neben dem Hausrat ist auch das Vermögen auseinanderzusetzen und entsprechend auf die Ehepartner aufzuteilen. Wie das erfolgt, richtet sich nach dem Güterstand, in dem das Ehepaar gelebt hat. Gesetzlich ist das der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier ist jeweils zu ermitteln, mit welchem Vermögen die Ehepartner in die Ehe gegangen sind und mit welchem Vermögen sie aus der Ehe gehen. Die Differenz wird Zugewinn genannt und auf beide Partner aufteilt. Im Ehevertrag kann aber auch ein anderer Güterstand, wie z. B. die Gütertrennung, vereinbart werden. Ein solcher Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit geschlossen werden, muss aber von einem Notar beurkundet werden. Außerdem sollte eine Regelung für etwaige gemeinsame Schulden, wie z. B. aus einem gemeinsamen Finanzierungsvertrag, gefunden werden.

Anspruch auf Ehegattenunterhalt prüfen und anmelden 

Vor und nach der Scheidung können Unterhaltsansprüche bestehen. Diese Ansprüche sind zu prüfen und anzumelden. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht nach der Trennung. Vor der rechtskräftigen Scheidung sollte der nacheheliche Unterhalt geklärt werden, entweder in einer notariellen Vereinbarung oder eine Folgesache Unterhalt im Verbund mit der Scheidung einreichen.

Anwalt beauftragen und Scheidungsantrag stellen

Hierfür herrscht Anwaltspflicht, sodass man sich spätestens jetzt einen Anwalt nehmen muss. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber schon, deutlich früher einen eigenen Anwalt für die Scheidung zu engagieren, um auf dem Weg zur Scheidung rechtlich keinen Fehler zu machen und sicherzustellen, dass die eigenen rechtlichen Interessen gewahrt bleiben.

Ich berate und vertrete Sie gerne hinsichtlich der oben dargelegten Angelegenheiten. 

Auch können Sie sich mit Ihren Fragen in Bezug auf die Scheidung in der Türkei oder einer Scheidung in Deutschland nach türkischem Recht an mich wenden. 


Foto(s): kanzleisahin19@gmail.com

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