EILMELDUNG: § 116b SGB V - Erfolg für Vertragsärzte

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Landessozialgericht Sachsen bekräftigt mit Beschluss vom 3.6.2010 - L 1 KR 94/10 B ER  (zuvor L 1 KA 37/09 B ER) - den Rechtsschutz der Vertragsärzte gegen die Zulassung von Krankenhausambulanzen nach § 116b SGB V!

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des sächsischen Landessozialgerichts in Chemnitz liegt vor. Die Beschwerden des Freistaats Sachsen und des Krankenhausträgers gegen den sozialgerichtlichen Stopp (Aufhebung des Sofortvollzugs) der Ambulanzzulassung wurden zurückgewiesen:

Beschluss des LSG Sachsen vom 3.6.2010 (L 1 KR 94/10 B ER).

Es handelt sich um die Beschwerdeentscheidung zu dem

Beschluss des SG Dresden vom 29.9.2009 (S 11 KA 114/09 ER).

Ein ausführlicher Bericht zur Entscheidung des LSG Sachsen folgt in Kürze.

Verfahrensvertreter in dem von Rechtsanwältin Maria Stockmar bearbeiteten Fall des LSG Sachsen sind Rechtsanwälte Vogt & Kollegen / Leipzig und Landshut. Rechtsanwalt Holger Barth / Freiburg hat zu dem Thema des § 116b SGB V aus sozial- und verfassungsrechtlicher Sicht mehrfach begutachtet und veröffentlicht. Beide Kanzleien vertreten jeweils bundesweit Vertragsärzte, die mit Zulassungen nach § 116b SGB V konfrontiert sind. Auch kooperative Modelle auf Augenhöhe mit dem Krankenhausträger werden hierbei in geeigneten Fällen angestrebt.

Holger Barth

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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