Ein Cousin in der Familie oder die Grenzen des Eigenbedarfs

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich in einem Mietstreit, dass Cousins juristisch nicht zur selben Familie gehören. Diese Entscheidung könnte überraschend für Menschen sein, die enge Beziehungen zu ihren Cousins pflegen. Der Fall betraf eine Eigenbedarfskündigung, bei der eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Wohnung in Berlin erworben hatte und für einen Gesellschafter Eigenbedarf anmeldete. Die GbR forderte die derzeitigen Mieter auf, die Wohnung zu räumen und berief sich dabei auf eine Ausnahmeregelung im Mietrecht.


Laut § 573 BGB kann ein Vermieter kündigen, wenn er selbst oder ein Familienangehöriger die Wohnung nutzen will. Bei Verkäufen an Personengesellschaften wie einer GbR gibt es gemäß § 577a Abs.1a BGB jedoch eine dreijährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen, um Mieter vor spekulativen Geschäften zu schützen. Diese Frist kann sogar auf bis zu zehn Jahre verlängert werden, wenn in einem Wohngebiet ein Mangel an angemessenem Wohnraum besteht und die Landesregierung dies per Verordnung festlegt.


Im vorliegenden Fall argumentierte die GbR, dass die Sperrfrist nicht gelte, da die Gesellschafter Cousins und somit Familienangehörige seien.


Der BGH stellte klar, dass Cousins nicht zur Familie im Sinne der Ausnahme in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB gehören. Der Begriff der "Familie" in diesem Kontext ist deckungsgleich mit dem der "Familienangehörigen" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB und umfasst nur Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO und § 52 StPO zusteht. Dieses Recht gilt nicht für entferntere Verwandte wie Cousins.


Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber eine enge Verwandtschaft typischerweise mit einer besonderen persönlichen Verbundenheit und gegenseitiger Solidarität gleichsetzt. Dies spiegelt sich auch in den Zeugnisverweigerungsvorschriften wider, die objektive Kriterien nach dem Grad der familiären Beziehung aufstellen. Diese Wertung sei auch im Mietrecht anzuwenden.


Mit diesem Urteil klärte der BGH, dass Ausnahmebestimmungen im Mietrecht strikt auszulegen sind. Cousins gelten nicht als enge Familienangehörige im rechtlichen Sinne. Dies schützt Mieter vor einer missbräuchlichen Anwendung von Eigenbedarfskündigungen durch Personengesellschaften.


Bei Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen in unserer Kanzlei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth, Herr Rechtsanwalt Krasa, gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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