Ein guter Verkehrsanwalt ist Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. ein Spezialist für Verkehrsrecht
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1. Was macht einen guten Verkehrsanwalt aus?
Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht verfügt in erster Linie über Fachkenntnisse, die er durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Das Beste wäre, wenn er Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Übergänge zwischen dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht fließend sind.
Der heutige Mandant geht nicht zum nächsten Generalist, der alle Rechtsgebiete bearbeitet, sondern entscheidet sich gezielt und bewusst auf Empfehlung der Freunden und Bekannten für einen „Spezialist im Verkehrsrecht“. Neben der Fachkompetenz und der langen Berufserfahrung erwartet der Mandant von einem Verkehrsanwalt Verständnis, Mitgefühl, zügige Bearbeitung, Freundlichkeit, Ruhe und ständige Lösungsbereitschaft, auch bei den Mitarbeitern. Besonders im Verkehrsstrafrecht werden Führung, Sicherheit und möglichst schnelle und unkomplizierte Lösungen verlangt. Denn dort geht es meistens um die Existenz, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot droht.
2. Womit beschäftigt sich in der Regel ein Verkehrsanwalts bzw. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?
- die Regulierung von Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschaden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, dabei geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, was viele verkennen, ist z. B. die richtige Berechnung des Haushaltführungsschadens etc.
- Einspruch gegen den Strafbefehl oder den Bußgeldbescheid mit oder ohne Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung der MPU, z.B. wegen Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoß Rotlichtverstoßes etc.
- Der Auto-Kaufvertrag, Gebrauchtwagenkauf, Reparatur, Leasing oder Finanzierungsfahrzeug, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
3. Kann sich ein Anwalt als „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bezeichnen?
Nein, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht ist rechtlich geschützt. Die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem vorbereitenden Fachanwaltslehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden teilnimmt. Zudem muss er mindestens drei schriftliche Leistungskontrollen erfolgreich absolvieren und besondere praktische Erfahrungen in Form von umfangreichen Falllisten (für das Verkehrsrecht mindestens 160 Fälle aus den verschiedenen Rechtsgebieten des Verkehrsrechts nachweisen haben.
Kanzlei Ahmadi: Ihre Spezialistin für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Hamburg
Ich bin Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Ich habe den „Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht und im Strafrecht“ erfolgreich absolviert und nehme daher regelmäßig an verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung bin ich als Spezialistin im Verkehrsrecht bundesweit bekannt und kann daher für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Im Verkehrs- und im Strafrecht ist eine schnelle und professionelle Hilfe gefragt. Bei mir bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und samstags. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Strafbefehl und den Bußgeldbescheids sind oft besser als Sie denken. Im Falle eines Fahrverbotes besteht zudem die Möglichkeit, das Gericht davon zu überzeugen, dass es von einem Fahrverbot absieht und stattdessen die Geldbuße entsprechend angemessen erhöht. Die Geldbuße können Sie in der Regel in monatlichen Raten bezahlen.
Nach einem Verkehrsunfall oder beim Erhalt eines Polizeischreibens, eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls sollten Sie sofort mit mir Kontakt aufnehmen. Im Falle eines Verkehrsunfalls übernehme ich für Sie die gesamte Abwicklung der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Im Falle eines Straf- oder Bußgeldverfahren, versuche ich das Ermittlungsverfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen.
Als Strafverteidigerin und Fachanwältin für Verkehrsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung und habe schon zahlreiche verkehrsrechtliche Verfahren bundesweit erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi
Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg
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