Einbürgerung dauert zu lange - was kann ich tun

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In der Praxis kommt es häufig vor, dass Einbürgerungsbewerber viele Monate oder sogar Jahre auf eine Entscheidung über ihren Einbürgerungsantrag warten müssen. Solche Wartezeiten müssen die betroffenen Personen indes nicht hinnehmen. Der folgende Beitrag soll aufzeigen, welche Möglichkeit Sie haben, dass über Ihren Einbürgerungsantrag schneller entschieden wird. 

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ermöglicht dem Bürger mit der Untätigkeitsklage gegen die Untätigkeit einer Behörde vorzugehen. Nach § 75 VwGO kann die Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn eine Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb einer angemessenen Frist über Ihren Antrag oder Ihren Widerspruch entscheidet. Die Untätigkeitsklage ist ein Instrument, welches die Behörde dazu zwingt, sich mit Ihrem Einbürgerungsantrag zu beschäftigen und darüber zu entscheiden.

Im Gegensatz zu anderen Klagearten der VwGO wie etwa der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage kommt die Untätigkeitsklage in solchen Fällen in Betracht, in denen noch keine Entscheidung der Behörde in Form eines Ablehnungsbescheids getroffen wurde. 

Die wichtigste Voraussetzung für die Erhebung einer Untätigkeitsklage ist der Zeitpunkt. Sie können die Untätigkeitsklage nicht bereits unmittelbar nach Stellung Ihres Einbürgerungsantrags erheben. Erforderlich ist nach § 75 VwGO, dass seit Einreichung des Antrags mindestens drei Monate vergangen sind. In seltenen Ausnahmefällen kann eine kürzere Fristen gelten, etwa wenn aus dem Antrag ein dringender Handlungsbedarf ersichtlich ist oder wenn durch die Verzögerung erhebliche Nachteile für Sie entstehen könnten.

Sollten Sie sich dazu entschließen, nach Ablauf der Dreimonatsfrist Untätigkeitsklage zu erheben, ergeht in der Regel eine der folgenden Entscheidungen: Die erste Möglichkeit besteht darin, dass das Gericht die Behörde verpflichtet, Ihren Einbürgerungsantrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bearbeiten und zu bescheiden. Die andere Möglichkeit führt dazu, dass unmittelbar gerichtlich über Ihre Einbürgerung entschieden wird.

Sollten Ihnen Ihr Einbürgerungsverfahren zu lange dauern, können Sie mich gerne kontaktieren. Ich verfüge über jahrelange Erfahrung im Ausländerrecht, speziell im Recht der Einbürgerung.


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