Eine Anzeige oder Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Verhaltenstipps...

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Sie haben eine Anzeige bzw. eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigte (r) erhalten? Wie ein Strafverfahren abläuft und wie Sie sich dabei am besten verhalten, erkläre ich euch in diesem Beitrag.

1. Einen ruhigen Kopf bewahren

Zunächst sollten Sie ruhig bleiben und sich einen Anwalt für Strafrecht suchen. Ein solcher Anwalt versteht sicherlich die Dringlichkeit Ihres Anliegens und vereinbart mit Ihnen in der Regel einen Termin für denselben oder den darauffolgenden Tag. Nehmen Sie Ihre Vorladung mit zum Termin, damit der Anwalt genau weiß, um welchen Tatvorwurf es sich handelt.

2.  Schweigerecht

Ganz wichtig ist, dass Sie sich mit niemanden über die Sache unterhalten, bevor Sie den Anwalt für Strafrecht gesprochen haben. Ihr Schweigerecht ist in der Strafprozessordnung verankert und hat keinerlei negativen Folgen für Sie. Gehen Sie als Beschuldigter auch nicht zur polizeilichen Vorladung, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Reden Sie aber unbedingt mit Ihrem Anwalt über den Sachverhalt und vergessen Sie dabei nicht, dass dieser einer beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Der Anwalt würde sich selbst strafbar machen, wenn er die Sache weitergeben würde. Sie können sich also ruhigen Gewissens mit Ihrem Verteidiger unterhalten, damit dieser sich einen bestmöglichen Eindruck von der rechtlichen Lage machen kann.

3. Akteneinsicht

Wenn Sie dem Anwalt das Mandat erteilen, kann dieser sofort Akteneinsicht bei der Polizei oder die Staatsanwaltschaft beantragen. Sobald der Anwalt die Ermittlungsakte gesichtet hat, kann dieser Ihnen genau sagen, wie die Beweislage ist und wie nun die beste Strategie ist gegen die Anzeige vorzugehen. Er wird dieses dann natürlich ausführlich mit Ihnen besprechen.

4. Einstellungsantrag

Wenn die Beweislage gegen Sie eher schlecht ist oder der Tatvorwurf eher gering, kann Ihr Verteidiger jetzt versuchen, einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen. Es gibt verschiedene Gründen, weshalb ein Strafverfahren eingestellt wird. Überlassen Sie dieses Ihrem Anwalt, denn er kennt sich mit der Materie gut aus und weiß genau, welches Vorgehen in Ihrem Fall am besten ist. Beachten Sie jedoch, dass die Behörden manchmal sehr langsam arbeiten und dass es teilweise lange dauert, bis eine Antwort der Behörden vorliegt. Lassen Sie sich davon nicht beunruhigen.

5. Anklageerhebung

Wenn der Anwalt mit seinem Antrag auf Einstellung erfolgreich gewesen ist, könne Sie endlich aufatmen. Das Verfahren ist dann erstmal aus der Welt geschaffen! Wenn es keine Gründe für eine Wiederaufnahme gibt, zum Beispiel wenn ein Opfer der angeblichen Tat Einspruch gegen den Einstellungsbescheid einlegt, können Sie die ganze Sache vergessen.

6. Hauptverhandlung

Falls es trotz der anwaltlichen Bemühungen doch zur Anklageerhebung und zur Eröffnung des Hauptverfahrens kommt, werden Sie sich vor einem Richter verteidigen müssen. Ihr Verteidiger steht dabei jedoch an Ihrer Seite und geht den Weg mit Ihnen gemeinsam. Er wird genauestens mit Ihnen besprechen, wie sich dabei am besten verhalten. Dieses ist vom Einzelfall abhängig und kommt auf die Beweislage an. In manchen Fällen ist es sogar am besten, den Tatvorwurf einzugestehen und sich aufrecht für die Tat zu entschuldigen. Richter sind auch nur Menschen und können sich in der Regel auch in Ihre Lage versetzen.

7. Kosten

Für eine gute Strafverteidigung müssen Sie ein wenig investieren. Allerdings lohnt es sich in der Regel, denn es geht um Ihre Zukunft! Eine strafrechtliche Verurteilung kann vielerlei negative Folgen für Ihr weiteres Leben nach sich ziehen. Dies sollten Sie bestmöglich vermeiden. Bei einem Freispruch übernimmt sogar die Staatskasse am Ende des Verfahrens die Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Vergütung. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Anwalt. Er wird Sie auch ausführlich über die Kosten aufklären können.


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