Eine „bombensichere“ Kapitalanlage ist die „Geldzurückgarantie“

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30.08.2022

Wenn Anlagevermittler und Anlageberater ihre Finanzprodukte erfolgreich an den Mann oder die Frau bringen wollen, dann kommt es für sie darauf an, eine möglichst hohe Rendite und ein niedriges Risiko zu versprechen. Immer wieder versteigen sie sich dabei zu Superlativen, die ihnen im Fall des Scheiterns der Kapitalanlage auf die Füße fallen.


Risiko und Sicherheit

Wer Geld investiert, will dabei eigentlich kein Risiko eingehen. Das wissen auch die Anlagevermittler und Anlageberater. Daher würden sie beim Verkaufsgespräch am liebsten darauf verzichten, das Wort in den Mund zu nehmen. Geht aber nicht, denn sie sind verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken aufzuklären. Häufig spielen sie diese deshalb damit herunter, indem sie auf den obligatorischen Beipackzettel eines Medikamentes hinweisen. Hier würden sich die theoretisch möglichen Risiken auch fast nie verwirklichen. Besser als über Risiken zu sprechen ist es natürlich, das positive Wort „Sicherheit“ zu bemühen. Das hört jeder gern und deshalb ist es verkaufsfördernd. Und daher überschlagen sich manche Anlagevermittler und Anlageberater in ihren Übertreibungen bzgl. der Sicherheit der angebotenen Kapitalanlage, die seltenst auf deren Analyse beruhen, sondern einfach nur dazu dienen, einen Kunden zu gewinnen und Geld zu verdienen.  


Mit Superlative in den Supergau

Zum deutschen Wortschatz gehört ein Wort aus finsteren Zeiten, als Bomben auf das Land fielen und die Menschen Angst um ihr Leben hatten. Da wurde ein Wort geboren, das den Menschen Sicherheit und Geborgenheit suggerieren sollte: „bombensicher“. Bombensicher steht seitdem für maximale Sicherheit. Auch das wissen Anlagevermittler und Anlageberater. Und deshalb bemühen manche das Wort, um den letzten Anstoß für den Erwerb der Kapitalanlage zu geben. Während sich die Menschen im Krieg ein Bild von dem „bombensicheren“ Schutzraum machen und so ihr Risiko in etwa einschätzen konnten, bleibt ihnen bei einer als bombensicher verkauften Kapitalanlage nur das Vertrauen in den Anlagevermittler bzw. Anlageberater. Was aber, wenn dann doch die bombensichere Kapitalanlage zusammenstürzt, wenn das Geld des Anlegers „verbrannt“ ist?


Glück im Unglück für den Anleger

In Abwandlung eines bekannten Sprichwortes könnte man sagen. „Wer übertreibt, den bestraft das Leben.“ Denn wer eine Kapitalanlage als „bombensicher“ erwirbt, der kann davon ausgehen, dass er nach Ablauf der Anlagedauer sein investiertes Geld in vollem Umfang zurückerhält. Das ist nicht nur die Meinung eines geschädigten Anlegers, sondern der Bundesgerichtshof (BGH) hat das mit Urteil vom 5. Mai 2022 (Az. III ZR 327/20) höchstrichterlich festgestellt. Insofern hat jeder geschädigte Anleger Glück im Unglück, wenn ihm eine Kapitalanlage als „bombensicher“ vermittelt wurde. Angesichts des BGH-Urteils kann er „kurzen Prozess machen“, um sein Geld zurückzuerlangen. Es bleibt dann nur die Beweisfrage, so dass es gut ist, wenn ein Zeuge bei dem Verlaufsgespräch dabei war. Das gilt auch bei anderen Übertreibungen von Anlagevermittlern und Anlageberatern, die absolut unangebracht waren. Denn Anleger dürfen nicht durch Unfähigkeit und Unkenntnis oder gar Lügen zu Schaden kommen.


Unser Angebot: Prüfung Ihres Anspruchs 

Wir prüfen, ob Sie durch ihren Anlagevermittler oder Anlageberater zu Schaden gekommen sind und deshalb Anspruch auf Schadenersatz haben. Wir klären Sie über die Erfolgsaussichten auf und sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Im Übrigen hat im Erfolgsfall die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Erst dann, wenn wir Ihre Fragen beantwortet haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen. Sollten Sie mit „bombensicher“ zum Kauf der Kapitalanlage überredet worden sein, dann bestehen angesichts des BGH-Urteils zwar ausgezeichnete Chancen zur Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruchs, doch erfahrungsgemäß ist meist eine anwaltliche Vertretung nötig, um schnell zum Erfolg zu kommen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Unsere Kompetenz bei der Anlageberater- und Anlagevermittlerhaftung

Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse konnten wir einer Vielzahl von Mandanten helfen, Verluste bei ihrer Kapitalanlage zu vermeiden bzw. den ihnen zugesagten Anspruch durchzusetzen. In vielen Fällen gelingt uns dies schnell und unkompliziert in einer außergerichtlichen Einigung.





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