Einer geht noch ...
- 1 Minuten Lesezeit
Bernd S. schreibt: "Hallo Leute, habe voll den Ärger. Weil ich abends Party hatte und paar Bierchen trank, schickte mich mein Chef am nächsten Morgen wieder nach Hause. Ich solle den Tag Urlaub nehmen... Geht das? Sehe ich doch nicht ein. Bin dann gleich zum Arzt gegangen, der hat mich krankgeschrieben. Jetzt will mein Alter keine Lohnfortzahlung zahlen und ne Abmahnung habe ich auch noch. Kann das alles noch sein?"
Unsere Antwort:
Wenn Sie an dem Tag alkoholbedingt arbeitsunfähig waren, dann war das Angebot Ihres Chefs, an dem Tag mal Urlaub zu machen, eigentlich ganz in Ordnung. Der Trick mit der Krankschreibung war zwar recht witzig, konnte aber naturgemäß nicht viel bringen, denn Lohnfortzahlung schuldet der Arbeitgeber nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Über die Abmahnung kann man sich hingegen streiten. Denn wenn Sie beispielsweise vom Suff vom Vortage noch so schreckliche Kopfschmerzen hatten, dass diese Krankheitswert haben, dann müssen Sie natürlich zum Arzt. Wenn Ihnen der Chef die Abmahnung ausgesprochen hat, weil sie nicht ganz nüchtern bei der Arbeit erschienen, dann ist die Sache natürlich anders. In dem Fall müssten Sie die Abmahnung wohl schlucken.
Haben Sie noch Fragen zu dem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns!
Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Queißer & Partner, Telefon: 0351 - 21303040
Artikel teilen: