Einführung neuer Berufskrankheiten im April 2025

  • 4 Minuten Lesezeit

Einführung neuer Berufskrankheiten im April 2025

Ab dem 1. April 2025 erweitert die Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung die Liste der anerkannten Berufskrankheiten um drei neue Kategorien. Diese Neuerungen bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, Schäden, die durch ihre spezifischen Tätigkeiten entstehen, rechtlich geltend zu machen. Nachfolgend wird erläutert, welche Krankheiten eingeschlossen sind, welche Bedingungen erfüllt werden müssen und welche Berufsgruppen betroffen sind.

Rotatorenmanschetten-Läsion der Schulter: Ursachen und Berufsgruppen
Die Diagnose einer Läsion der Rotatorenmanschette (BK-Nr. 2117) betrifft die Schulter und resultiert aus kontinuierlichen, belastenden Bewegungen im Arbeitsalltag. Risikofaktoren umfassen:

  • Tätigkeit mit Armen über Kopfhöhe
  • Wiederholte Bewegungen im Bereich des Schultergelenks
  • Schweres Heben, das Druck auf die Schulter ausübt
  • Schwingbewegungen von Hand und Arm

Solche Belastungen führen zu Schäden der Rotatorenmanschette, die für Beweglichkeit und Stabilität der Schulter wesentlich ist. Besonders gefährdet sind Personen, die diese Tätigkeiten über Jahre hinweg ausführen.

Berufliche Risiken für Rotatorenmanschetten-Läsionen
Arbeitsbereiche mit hohem Risiko umfassen unter anderem Bau- und Forstarbeiten, die Textilindustrie sowie Fischereiverarbeitung und Schlachthofarbeiten. Die Anerkennung erfordert den Nachweis intensiver Belastungen über mindestens 3.600 Stunden.

Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern
Gonarthrose (BK-Nr. 2118) ist eine Gelenkerkrankung im Knie, die Profi-Fußballer betrifft. Voraussetzungen beinhalten eine langjährige Belastung, insbesondere:

  • Mindestens 13 Jahre im professionellen Fußball
  • Zehn Jahre in den obersten Ligen

Fußballtypische Belastungen, wie rasche Richtungswechsel, Sprünge und Schüsse, begünstigen die Gonarthrose. Die Erkrankung ist spezifisch für Profi-Fußballer.

Chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub
Die dritte neue Berufskrankheit (BK-Nr. 4117) ist eine chronische Bronchitis, einschließlich Emphysem, bedingt durch Quarzstaubexposition. Notwendig ist eine kumulative Belastung von mindestens zwei Jahren bei einer Staubkonzentration über 0,1 mg/m³. Diese kann zu chronischer Bronchitis oder Emphysem führen.

Besonders gefährdete Berufsgruppen
Berufe mit hoher Staubexposition umfassen Erzbergleute, Tunnelbauer, Ofenmaurer sowie Mitarbeiter in Dentallabors und Sandstrahler. Hier ist die langfristige Exposition gegenüber Quarzstaubarten ausschlaggebend.

Rolle und Unterstützungsfunktion des Fachanwalts für Sozialrecht
Die Anerkennung einer Berufserkrankung verlangt komplexe rechtliche und medizinische Nachweise. Fachanwälte im Sozialrecht bieten umfassende Unterstützung bei der Antragstellung und beim Durchsetzungsverfahren gegenüber der Berufsgenossenschaft. Nach Überprüfung der Unterlagen stellt der Fachanwalt sicher, dass korrekte medizinische Gutachten vorliegen. Im Ablehnungsfall ist ein fristgerechter Widerspruch binnen eines Monats entscheidend.

Auch bei weitergehender Ablehnung kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Hierbei bringt der Fachanwalt seine rechtliche Expertise ein und sorgt bei Bedarf für zusätzliche medizinische Gutachten, um die Verbindung zwischen beruflicher Tätigkeit und Erkrankung zu belegen.

Ein Fachanwalt entlastet Betroffene durch Übernahme der behördlichen Kommunikation und sorgt für die Verteidigung ihrer Rechte.

Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
Wer vermutet, dass eine Berufskrankheit vorliegt, sollte die folgenden Schritte beachten:

  • Kontaktieren Sie Ihren Haus- oder Betriebsarzt für eine Verdachtsanzeige
  • Sammeln Sie relevante Dokumente wie medizinische Befunde und Tätigkeitsbeschreibungen
  • Erwägen Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht
  • Fristen sind entscheidend: Ein Monat für Widersprüche oder Sozialgerichtsklagen

In Kürze: Erklärungen und Antworten zu den Neuerungen ab April 2025

Was macht eine Krankheit zur Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit ist eine durch berufliche Einwirkungen verursachte Erkrankung, die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt wird. Solche Erkrankungen sind eng mit der Arbeitsumgebung verbunden.

Welche neuen Berufskrankheiten sind anerkannt?
Die Berufskrankheitenliste erweitert sich um:

  1. Rotatorenmanschetten-Läsion der Schulter aufgrund von langjährigen Überkopfbelastungen
  2. Gonarthrose bei Fußballprofis nach langer Erfahrung in den oberen Ligen
  3. Chronische Bronchitis durch Quarzstaub durch langfristige Staubexposition

Welche Berufe sind betroffen?
Je nach Krankheit variieren die betroffenen Berufe:

  • Rotatorenmanschette: Bauarbeiter, Schweißer, Textilarbeiter
  • Gonarthrose: Exklusiv Profi-Fußballer
  • Bronchitis durch Quarzstaub: Tunnelbauer, Dentallabor-Mitarbeiter

Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten
Ein Verdacht wird der Berufsgenossenschaft gemeldet, die prüft, ob die Belastung am Arbeitsplatz und die medizinischen Beweise ausreichend sind.

„Wie-Berufskrankheit“: Was bedeutet das?
Eine "Wie-Berufskrankheit" nach § 9 Abs. 2 SGB VII ist eine Erkrankung, die nicht aufgeführt ist, aber durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse mit Berufseinflüssen in Verbindung gebracht werden kann.

Welche Vorteile habe ich bei Anerkennung?
Die Anerkennung stellt Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sicher, darunter:

  • Heilbehandlungskosten
  • Maßnahmen zur Rehabilitation
  • Umschulungen oder Weiterbildungen
  • Renten bei beeinträchtigter Erwerbsfähigkeit ab einem Grad von 20 %

Schritte bei Antragsablehnung
Wurde der Antrag abgelehnt, ist binnen eines Monats ein Widerspruch einzulegen. Bei weitergehender Ablehnung ist eine Klage möglich.

Ein Fachanwalt – Warum wichtig?
Die Expertise eines Fachanwalts erhöht die Erfolgschancen durch qualifizierte Unterstützung im Anerkennungsverfahren.

Wie lange ist das Anerkennungsverfahren?
Die Komplexität des Falles bestimmt die Dauer, die sich über mehrere Monate erstrecken kann aufgrund umfassender Begutachtungen.

Selbst als Verdachtsanzeige-Erstmelder tätig werden
Betroffene können selbst eine Verdachtsanzeige bei ihrer Berufsgenossenschaft einreichen, wenn ein Arzt oder Arbeitgeber dies nicht tut.

Disclaimer
Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung. Ziehen Sie bei konkreten Fragen einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Arzt hinzu.

Foto(s): ©Adobe Stock/Prathankarnpap

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Grotha

Beiträge zum Thema