Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Recht auf Ehegattensplitting
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[image]Eingetragene Lebenspartnerschaften haben das gleiche Recht auf ein Ehegattensplitting bei der Steuererklärung wie Eheleute. Diese Entscheidung fällte das Niedersächsische Finanzgericht. Demnach ist es verfassungswidrig, dass eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ausgeschlossen werden.
Im verhandelten Fall beantragte eine Frau beim zuständigen Finanzamt, gemeinsam mit ihrer Lebenspartnerin bei der Einkommenssteuer veranlagt zu werden. Daraufhin erhielt sie von der Behörde eine Ablehnung. In der Begründung hieß es, dass die Zusammenveranlagung durch den Gesetzgeber ausschließlich auf Ehegatten beschränkt sei. Dies verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen die Verfassung. Dem Gesetzgeber sei es zwar grundsätzlich nicht verwehrt, die Ehe verfassungsrechtlich zu schützen und gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen. Allerdings dürfe die Förderung der Ehe nicht mit der Benachteiligung anderer Lebensformen einhergehen, wenn diese vergleichbar mit einer Ehe seien.
(Niedersächsisches Finanzgericht, 10. Senat, Urteil vom 09. November 2010, Az.: 10 V 309/10)
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