Eingetretener Todesfall: Welche Schritte sind zu veranlassen? Eine Checkliste und Anleitung für ein konkretes Vorgehen.

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Checkliste und Anleitung für den Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der emotionalsten und herausforderndsten Erfahrungen im Leben. 

Inmitten der Trauer und des Schmerzes müssen die Hinterbliebenen jedoch auch eine Reihe von praktischen und rechtlichen Schritten unternehmen. Diese notwendigen Maßnahmen reichen von der Ausstellung des Totenscheins bis hin zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Dies erfordert von den Hinterbliebenen in schwierigen Zeiten noch einen zusätzlichen "Kraftakt".

Dieser Artikel bietet eine umfassende Anleitung und Checkliste für die ersten Schritte nach einem Todesfall. Ziel ist es, Angehörigen in dieser schwierigen Zeit Orientierung und Unterstützung zu bieten, um die erforderlichen Formalitäten so reibungslos und würdevoll wie möglich zu bewältigen.


Schritt-für-Schritt-Anleitung

In der schwierigen Zeit nach dem Verlust eines geliebten Menschen sind zahlreiche Schritte zu unternehmen, um die Angelegenheiten des Verstorbenen ordnungsgemäß zu regeln. 

Hier ist eine detaillierte Erläuterung der notwendigen Schritte:

  1. Ausstellung des Totenscheins: Der erste Schritt nach einem Todesfall ist die Ausstellung des Totenscheins. Dieser wird in der Regel vom Hausarzt des Verstorbenen ausgestellt. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, kann auch ein Notarzt oder im Falle eines Krankenhausaufenthalts der dortige Arzt diesen Schein ausstellen. Der Totenschein ist ein offizielles Dokument, das den Tod und die Todesursache bestätigt.

  2. Beantragung einer Sterbeurkunde: Nachdem der Totenschein ausgestellt wurde, muss beim Standesamt des Sterbeortes eine Sterbeurkunde beantragt werden. Diese Urkunde ist für viele weitere Schritte, wie beispielsweise die Abwicklung des Nachlasses, unerlässlich. Für die Beantragung sind verschiedene Dokumente notwendig, darunter der Totenschein, der Personalausweis des Verstorbenen sowie ggf. die Geburts- und Heiratsurkunde.

  3. Beauftragung eines Bestattungsunternehmens: Ein Bestattungsunternehmen übernimmt die Organisation der Bestattung. Dies umfasst die Beschaffung eines Sarges oder einer Urne, die Überführung des Leichnams, sowie die Koordination mit dem Friedhofsamt. Viele Bestattungsunternehmen bieten auch Unterstützung bei der Beantragung der Sterbeurkunde und der Gestaltung von Traueranzeigen an.

  4. Benachrichtigung von Angehörigen und sonstigen Personen: Es ist wichtig, Familie, Freunde und Bekannte über den Todesfall zu informieren. Auch Arbeitgeber, ehemalige Kollegen und Mitglieder von Vereinen, denen der Verstorbene angehörte, sollten benachrichtigt werden.

  5. Information der Rentenstelle: War der Verstorbene berufstätig, muss der Arbeitgeber die Rentenversicherung informieren. Bei Selbstständigen oder Rentnern obliegt diese Aufgabe den Angehörigen. Dies ist wichtig für die Regelung von Rentenansprüchen und ggf. für die Beantragung von Witwen- oder Waisenrenten.

  6. Krankenversicherung und Lebensversicherung: Die Krankenkasse des Verstorbenen muss über den Todesfall informiert werden, um die Beitragszahlungen anzupassen oder zu beenden. Ebenso sollten Lebens- und Unfallversicherungen informiert werden, um etwaige Versicherungsleistungen zu klären.

  7. Sonstige Versicherungen des Verstorbenen: Neben der Lebensversicherung gibt es oft weitere Versicherungen wie Hausrat- oder Kfz-Versicherungen, die angepasst oder gekündigt werden müssen. Hierbei ist zu prüfen, ob und wie diese Versicherungen auf die Erben übertragen werden können.

  8. Sparkonten, Vollmachten und Rechte aus Lebensversicherungen: Bankkonten und Vollmachten des Verstorbenen müssen überprüft und ggf. angepasst werden. Dies gilt auch für Lebensversicherungen, bei denen der Verstorbene als Begünstigter eingetragen war.

  9. Kontakt mit dem Nachlassgericht, Abgabe eines Testamentes: Das zuständige Nachlassgericht muss über den Todesfall informiert werden. Findet sich ein Testament, ist dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben.

  10. Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft: Die Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Dies muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls in beglaubigter Form beim Nachlassgericht erklärt werden.

  11. Der Erbschein: Der Erbschein dient als Nachweis der Erbberechtigung. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist insbesondere bei der Regelung von Bankangelegenheiten und Immobilienbesitz wichtig.

  12. Steuererklärung: Der Erbe ist verpflichtet, ausstehende Steuererklärungen des Verstorbenen zu fertigen und abzugeben. Zudem muss eine Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

  13. Mietverträge, Daueraufträge: Bestehende Mietverträge und Daueraufträge müssen überprüft und ggf. gekündigt oder angepasst werden. Dies betrifft auch Verträge für Strom, Wasser, Gas und ähnliche Dienstleistungen.


Jeder dieser Schritte trägt dazu bei, die Angelegenheiten des Verstorbenen in geordneter und respektvoller Weise zu regeln. Es ist empfehlenswert, sich bei Unklarheiten professionelle Unterstützung zu suchen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.


Fazit

Die Bewältigung der Formalitäten nach einem Todesfall kann eine überwältigende Aufgabe sein, besonders in einer Zeit tiefer Trauer. 

Die oben aufgeführte Checkliste dient als strukturierter Leitfaden, um die notwendigen Schritte systematisch und in angemessener Reihenfolge zu durchlaufen. Von der Ausstellung des Totenscheins über die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens bis hin zur Regelung von Erbschafts- und Versicherungsangelegenheiten – jede dieser Aufgaben trägt dazu bei, die Angelegenheiten des Verstorbenen würdevoll und gesetzeskonform zu regeln. 



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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