Plötzlich Erbe: Wie nehme ich die Erbschaft an und welche Schritte sind zur Sicherung der Erbschaft vorzunehmen?

  • 4 Minuten Lesezeit

1. Einführung zum Thema Erben und Erbschaft

Das Erbrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Zivilrechts und regelt, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Vermögen geschieht. 

Eine Erbschaft kann sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung darstellen. Sie umfasst nicht nur Vermögenswerte wie Immobilien, Geld oder Wertgegenstände, sondern auch Schulden und Verpflichtungen des Verstorbenen. 

Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), beginnend mit § 1922, der die Grundlage der Erbfolge bildet.


2. Wie wird man Erbe

Es gibt drei Hauptwege, um Erbe zu werden: durch gesetzliche Erbfolge, Testament oder Erbvertrag. Die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Hierbei werden Verwandte nach einem festgelegten Schema als Erben berücksichtigt. Ein Testament (§§ 1937 ff. BGB) ermöglicht es dem Erblasser, individuell über sein Vermögen zu verfügen. Der Erbvertrag (§§ 1941 ff. BGB) ist eine bindende Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, die nicht einseitig widerrufen werden kann.


3. Rechtsfolgen und rechtliche Konsequenzen einer angenommenen Erbschaft

Mit der Annahme der Erbschaft tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein, was als Universalsukzession bezeichnet wird (§ 1922 BGB). Dies bedeutet, dass der Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers übernimmt. 

Die Erbenhaftung ist daher ein wichtiger Aspekt, der vor der Annahme der Erbschaft sorgfältig geprüft werden sollte.


4. Schritte für die Annahme der Erbschaft

Die Erbschaft wird in Deutschland automatisch angenommen, es sei denn, sie wird fristgerecht ausgeschlagen (§ 1944 BGB). 

Nach dem Todesfall wird das Testament, sofern vorhanden, vom Nachlassgericht eröffnet. 

Die Erben haben dann sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen, falls sie dies wünschen. Diese Frist beginnt, sobald sie von dem Erbfall und ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangen.

Ansonsten sind Sie "rechtlich" Erbe.


5. Schritte zur Sicherung einer Erbschaft

Nachdem die Erbschaft angenommen wurde, gibt es wichtige Schritte, um die Erbschaft zu sichern und rechtlich abzusichern:

  • Erbschein beantragen: Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts bescheinigt. Er wird beim Nachlassgericht beantragt (§ 2353 BGB) und ist insbesondere dann notwendig, wenn der Erbe über Bankkonten des Verstorbenen verfügen oder Immobilienverkäufe tätigen möchte.

  • Vermerke im Grundbuch eintragen lassen: Besitzt der Verstorbene Immobilien, müssen die Erben sich als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Dazu ist in der Regel der Erbschein erforderlich. Diese Eintragung erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt.

  • Meldung bei Banken und Versicherungen: Die Banken und Versicherungen des Verstorbenen müssen über den Todesfall und die Erbschaft informiert werden. Hierfür sind in der Regel der Erbschein und die Sterbeurkunde notwendig. Die Erben erhalten dann Zugriff auf Konten und können über bestehende Versicherungen verfügen.

  • Nachlassverbindlichkeiten klären: Es ist wichtig, sich einen Überblick über eventuelle Schulden des Erblassers zu verschaffen. Dazu gehören auch laufende Verträge, Kredite oder Steuerverbindlichkeiten.

  • Sicherung des Nachlassvermögens: Um das Vermögen des Erblassers zu sichern, sollten die Erben schnell handeln. Dazu gehört die Sicherung von Wertgegenständen, die Regelung der Verwaltung von Immobilien und die Fortführung oder Kündigung von Verträgen.

Diese Schritte sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten als Erbe wahrzunehmen und das Erbe effektiv zu verwalten und zu sichern. 

Sie dienen auch dazu, rechtliche Probleme vorbeugend zu vermeiden, die aus einer unsachgemäßen Handhabung der Erbschaft resultieren könnten.


6. Fazit

Die Annahme einer Erbschaft ist ein komplexer Prozess, der eine gründliche Überlegung und Planung erfordert. 

Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren zu sein und gegebenenfalls fachkundige Beratung einzuholen. 

Eine sorgfältige Prüfung und Verwaltung des Nachlasses ist entscheidend, um das Vermögen zu sichern und unerwartete Schulden zu vermeiden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. Miterben, dem Testamentsvollstrecker, dem Nachlassgericht, dem Finanzamt und Behörden. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder Schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht, u. a. in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.



#ErbschaftsAnnahme #ErbeAnnehmen #ErbeWerden #SicherungErbschaft #ErbschaftAbsichern #ErbrechtlicheVerfügung #Erbanfall #Erbschaft #Erball #Erbe #Erblasser #Nachlass #RechtsanwaltfürErbrecht #Rechtsanwalt #Fachanwalt



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema