Einmal trinken – zweimal zahlen?

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Nach einer Alkoholkontrolle und einer festgestellten BAK über 0,5 Promille sollte ein Autofahrer sein Fahrzeug stehen lassen, auch wenn die Polizei die Weiterfahrt nicht ausdrücklich verboten hat.

Zwar führt nicht jede positive Alkoholkontrolle zu einem sofortigen Fahrverbot. Allerdings kann die Weiterfahrt zu einem weiteren Bußgeld führen. Das Verbot der Doppelbestrafung verhindert nicht die erneute Verhängung eines Bußgeldes, wenn ein Autofahrer nach einer ersten Alkoholkontrolle weiterfährt und erneut erwischt wird. Die Richter des OLG Hamm gingen von zwei eigenständigen Taten aus, die für den Autofahrer auch doppelt teuer wurden.


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