Einreise in die USA nach vorausgegangenem Delikt in den USA? GER/ENG version

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In zugrunde liegendem Fall ging es um ein minder schweres Vergehen wegen Ladendiebstahl sowie Sachbeschädigung, die bereits um Jahr 2002 von dem Betroffenen in den USA begangen wurde. Zu jener Zeit erfolgte eine kurzzeitige Inhaftierung und sodann im gerichtlichen Verfahren die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit durch einen amerikanischen Richter. Dennoch ist die Rechtssache nach wie vor (Jahr 2019) aktenkundig.

Durch die neuen Einreisebestimmungen seit 12.02.2009 wird das Vergehen aus 2002 nun dem amerikanischen Grenzbeamten bei Prüfung der Einreise mit hoher Wahrscheinlichkeit auffallen. 

Durch diese neuen Einreisebestimmungen müssen sich nunmehr auch diejenigen, welche ohne Visa in die USA einreisen wollen, auf der ESTA-Website des US-Ministeriums registrieren um eine Einreisebewilligung zu erhalten.

Eine solche ausgestellte Einreisebestimmung begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Einreisegenehmigung. Diese wird bei jeder Einreise erst vor Ort durch den Grenzbeamten erteilt oder verweigert. 

Sollten daher erneute Einreiseprobleme auftreten, sollte der /die Betroffene dem zuständigen Beamten vor Ort das damalige Ereignis erklären, insbesondere, dass es sich lediglich um Vergehen gehandelt hat und vom zuständigen Richter eingestellt wurde. Hierfür sollten die jeweiligen Dokumente unbedingt mitgeführt werden.

Es kann hier unter Umständen möglich sein, dass der Grenzbeamten den/die Betroffene/n bei der Einreise darauf hinweist, dass die Person auch in Zukunft Probleme bei der Einreise bekommen wird. Die Einreisebewilligung ist jeweils nur bis zu 2 Jahre gültig und muss dann jedes Mal auf Genehmigungserteilung neu überprüft werden.

Letztendlich kann jedoch keine endgültige Aussage über den Ablauf von zukünftigen Genehmigungsverfahren getroffen werden, da jeder Grenzbeamte vor Ort eine Genehmigung erteilen kann oder nicht.

Sollten Sie daher beabsichtigen, trotz eines bereits eingestellten oder abgewiesenen Verfahrens erneut in die USA einzureisen, kontaktieren Sie zuvor unbedingt Ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt. Diese/r wird Ihnen sodann konkret für Ihren Einzelfall die wichtigen Informationen mitteilen und ggf. bei einer „verhängten Einreisesperre“ diese unter verschiedenen rechtlichen Aspekten umfänglich aufheben können. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt ist Experte, um Ihr Recht durchzusetzen.

English version:

Entry into the USA after a previous offense in the USA

In the underlying case it was a minor offense for shoplifting and property damage which was already committed in the year 2002 in the United States by the person concerned. At that time, he was detained for a short time and then adjudicated by the US judiciary for negligence. Nevertheless the case is still on record (year 2019) at US-authorities.

Due to the new entry requirements since 02/12/2009, the offense from 2002 will now occur with high probability to the American border official when examining the entry. As a result of these new entry requirements those who wish to enter the United States without a visa must now register on the US Department of State's ESTA website in order to obtain an entry permit.

However, such an issued entry requirement does not establish a legal right to the entry permit. This is granted or denied by the border official at each entry on the spot. If therefore new entry problems occur the person concerned should explain to the competent official on the ground the event at that time, in particular that it was only an offense and has been discontinued by the competent judge. For this the respective documents should absolutely be carried.

Under certain circumstances it may be possible for the border official to point out to the person concerned at entry that the person will continue to experience problems entering the country. The entry permit is only valid for up to 2 years and must then be re-examined every time the permit is issued.

Ultimately however, no final statement can be made about the course of future approval procedures as any border guards may or may not grant on-site approval.

Therefore if you intend to return to the United States despite a suspension or dismissal, you need to first contact your lawyer. This person will then provide you with the important information for your individual case and if necessary an “imposed entry ban” could be completely canceled under special various legal aspects by your lawyer. Your lawyer is your expert to enforce your rights. 


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