Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?

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Wer am Straßenverkehr teilnimmt, weiß, dass man ganz schnell einiges falsch machen kann. Ein zu geringer Sicherheitsabstand auf der Autobahn und eine Geschwindigkeitsbegrenzung sind schnell übersehen und auch ein Unfall ist schnell passiert.

Für solche und ähnliche Verstöße sieht der Bußgeldkatalog pauschal Ahndungen vor. Ist das Bußgeld höher als 55 €, so kommt automatisch bei den meisten Verstößen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg dazu. Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.

Seit der Änderung im Jahr 2014 kann man nur noch maximal acht Punkte sammeln, dann kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu drei Punkte je Einzelverstoß eingetragen werden.

Ein Punkt aus einem Bußgeldverfahren wird zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft wieder gelöscht.

Die Frist wurde zwar um ein halbes Jahr verlängert, dafür wurde die alte Regelung abgeschafft, dass bei jedem vor einer Löschung hinzukommenden Punkt die Löschungsfrist wieder von vorne beginnt. Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob man „brav“ gewesen ist, nach zweieinhalb Jahren der Punkt gelöscht wird.

Dies kann von ganz entscheidender Bedeutung sein, wenn man schon das ein oder andere Mal erwischt worden ist.

Die für Sie zuständige Führerscheinstelle wird nämlich bereits vor Erreichen von acht Punkten tätig.

Wer 1 bis 3 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt, wird beim Kraftfahrtbundesamt vorgemerkt.

Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten muss man mit einer schriftlichen Ermahnung rechnen. Die Führerscheinstelle verlangt hierfür auch Kosten. Bis zum Punkt Nummer fünf besteht die Möglichkeit, freiwillig an einem Punkteabbauseminar teilzunehmen. Damit kann man einen Punkt innerhalb von jeweils fünf Jahren abbauen.

Bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten wird eine schriftliche und kostenpflichtige Verwarnung erteilt. Diese stellt den letzten Warnschuss dar. Bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten kann man keine Punkte mehr abbauen. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist aber trotzdem zu empfehlen.

Mit dem Erreichen von acht Punkten führt dies zu einem Entzug der Fahrerlaubnis und man muss den Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben. Hat ein Verkehrsteilnehmer acht Punkte gesammelt, so muss er damit rechnen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erfolgreich ableisten zu müssen.

Sie sehen also, dass es sehr schnell gehen kann, dass man im Visier der Führerscheinstelle ist.

Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide lohnt sich deshalb in der Regel, wenn neben dem Bußgeld auch ein Punkt ansteht.

Man sollte den Strafverfolgungsbehörden nicht leichtfertig gegenüber einräumen, dass man gefahren ist, da auch heute noch Lichtbilder teilweise von völlig unzureichender Qualität sind und die Strafverfolgungsbehörden dem Verkehrsteilnehmer nachweisen müssen, dass er den Verkehrsverstoß begangen hat. Hier ist Schweigen Gold.

Bei Rotlichtverstößen (rote Ampel überfahren) kann man oft mit Augenblicksversagen argumentieren und teilweise sogar ein Fahrverbot entfallen lassen.

Auch bei Verkehrsunfällen liegt häufig ein Augenblicksversagen vor, sodass die Chancen nicht schlecht stehen, ein geringeres Bußgeld (<60 €/maximal 55 €) zu erreichen, um die Eintragung eines Punktes zu verhindern.

Das Vorgehen gegen bloße Verwarnungen (Bußgeld <55 €) lohnt sich insbesondere bei Geschwindigkeit-und Abstandsverstößen nicht. Bei Verwarnungen nach einem Verkehrsunfall in der Regel schon, da man sich dann in einem Schadenersatzverfahren nicht entgegenhalten lassen muss, dass man eine Verwarnung akzeptiert hat. Zwar wird aus einem Strafverfahren nichts für ein Zivilverfahren präjudiziert, es bleibt jedoch in den Köpfen.

Gerne stehe ich Ihnen beratend und verteidigend zur Seite.

Die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen/Ordnungswidrigkeitenverfahren wird in der Regel von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, sodass in der Regel außer einer Selbstbeteiligung keine/einigermaßen überschaubare Kosten entstehen.

Rainer Deuerlein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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