Gekündigt worden- was nun?

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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie uns sicherlich in den nächsten Jahren bevorstehen werden, wird es auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr so entspannt zugehen wie in den letzten gut und gern 5-7 Jahren.


Betriebsbedingte Kündigungen werden sicherlich in Zukunft häufig vorkommen. Nachdem der Arbeitsmarkt dann weitgehend gesättigt ist, steht in vielen Fällen der Gang in die Arbeitslosigkeit oder sonstige Transferleistungen unausweichlich an.


Um die Zeiten staatlicher Transferleistungen etwas abzumildern, sollte man sich gegen die Kündigung wehren, da auf diese Weise der Arbeitgeber noch ein bisschen in die Tasche greifen muss und dieses Geld gerade in der Zeit ohne Arbeit zur Erhaltung des Lebensstandards sicherlich wichtig ist.

Dies nennt sich Abfindung. Wenn man diese Abfindung haben will bleibt regelmäßig nichts anderes übrig, als sich gegen die Kündigung zu wehren, d. h. eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Im Gegensatz zu ordentlichen Gerichtsbarkeit muss hier kein Kostenvorschuss einbezahlt werden. Die Klage wird sofort zugestellt. Allerdings ist die drei Wochen Frist ab Zugang der Kündigung zu beachten. Hier kommt es auf den tatsächlichen Zugang an. Ist der Arbeitnehmer beispielsweise im Urlaub empfiehlt es sich ganz dringend Empfangsvorsorge zu treffen, um eine Verpflichtung einer Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Gerade Urlaub ist kein Grund eine solche Frist zu versäumen, um dann Wiedereinsetzung zu bekommen. Hier empfiehlt es sich unbedingt mit Nachbarn, Freunden oder der Familie Kontakt aufzunehmen, dass man über eingehende Post schnellstmöglich informiert wird. Nachträgliche Klagezulassungen sind zwar möglich aber sehr sehr schwierig.

Es findet gerade bei Beendigungsrechtsstreitigkeiten im Regelfall innerhalb weniger Wochen bereits ein Gütetermin statt. Hier werden dann die Weichen gestellt, ob man das Arbeitsverhältnis tatsächlich gegen eine Abfindung beenden möchte, ob eine Möglichkeit für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht und das Gericht gibt auch eine allererste Einschätzung ab, wie für die Beteiligten die Chancen stehen.

Je nach Ortsüblichkeit handelt man dann Oftmals eine Abfindung aus. Weiterhin lohnt es sich, wenn man  zu allen offenen Punkte wie Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Überstunden und vieles mehr gleich mit klärt, damit man dann mit dem Arbeitgeber endgültig abschließen kann.

Hier lohnt es sich jedenfalls zumindest eine Erstberatung durch einen versierten Arbeitsrechtler durchführen zu lassen. Die Kosten liegen für diese liegt  190 € zuzüglich Umsatzsteuer, sehr viele Ratsuchende sind aber auch rechtsschutzversichert, sodass das komplette Verfahren von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird, was schon bei einem normalverdienenden Arbeitnehmer schnell 2000-3000 € an Rechtsanwaltskosten ausmacht.

Gerade die Kündigungsschutzrechtsstreitigkeiten sind der Klassiker, warum sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt. Die Beiträge, die für die beruflichen Anteile von den Versicherern erhoben werden machen im Regelfall ca. 2/3 des Gesamtbeitrags aus und sind zudem auch steuerlich absetzbar, sie Können also als Werbungskosten abgesetzt werden.

Wenn Sie also befürchten in den nächsten Monaten von einer Kündigung betroffen zu sein, kann ich nur empfehlen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Dies wird sich jedenfalls lohnen. Ich empfehle ansonsten auch den Abschluss einer Privat-Berufs-und Verkehrsrechtsschutzversicherung sowie die Absicherung der selbst bewohnten Wohneinheit. Die Kosten liegen bei einer Selbstbeteiligung von 150 € bei ca. 350-500 € im Jahr, je nach Anbieter.

Dann können Sie risikolos gerade in den kommenden wirtschaftlich schwierigeren Zeiten anwaltliche Hilfe für eine Beratung und Vertretung gerade in einer Kündigungsschutzangelegenheit in Anspruch nehmen.

Sollte es für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schon zu spät sein, insbesondere wenn eine Kündigung ausgesprochen ist, so gibt es auch die Möglichkeit für eine Kündigungsschutzklage und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe Prozesskostenhilfe zu beantragen, hier muss man allerdings dann gegenüber dem Gericht „die Hosen herunterlassen“ wie es finanziell aussieht. Hier ist man aber auch seitens der Gerichte nach der Erfahrung des Verfassers nicht unbedingt kleinlich.

Für Rückfragen jeder Art stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Rainer Deuerlein

Rechtsanwalt

auch Fachanwalt für Arbeitsrecht




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