ELBT Vermögensverwaltung – Vorsicht, Warnung von Finanztest

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Über das Portal elbt-ag.com werden Anlegern u. a. Spareinlagen, z. B. ein D-Sparkonto mit Zinsen von 2,5 % p. a. für Anlagen in Euro, oder langfristige Sparpläne mit Zinsen bis zu 3,6 % p. a. für Anlagen in Euro, offeriert.

Laut der Zeitschrift Finanztest werden Anlegern in Deutschland auch Festgeldanlagen angeboten.

Auf der Homepage wird beschrieben, dass man dank eines umfangreichen Leistungsangebotes in der Lage sei, den Kunden seit vielen Jahren zu mehr Erfolg zu verhelfen und deren Projekte von Anfang bis Ende zu betreuen und durch den Erfahrungsaustausch in dem Expertennetzwerk man außerdem in der Lage sei, auf Basis seiner Wünsche und Anforderungen ausgereifte und effiziente Lösungskonzepte für Neuplanungen, Umbauten oder Erweiterungen zu entwickeln.

Auch wird mit einer anwenderfreundlichen Webplattform und mobilen Anwendungen für einen einfachen Handel und eine übersichtliche Verwaltung des Portfolios sowie etwa mit einem Zugang zu den 15 größten Börsen in Amerika, Europa und Asien geworben.

Aber Warnhinweis von Finanztest

In seiner Ausgabe 4/2024 warnt Finanztest vor Anlagen bei der ELBT Vermögensverwaltung AG.

Auf ein Angebot einer Festgeldanlage mit dem Versprechen von 5,75 % auf ein Jahr hat ein deutscher Anleger laut Finanztest eine Festgeldanlage über die ELBT Vermögensverwaltung abgeschlossen. Angeblich sollte das Kapital bei einer spanischen Bank investiert werden. Auch mit einer Einlagensicherung sei geworben worden.

Eine Handelsregisterauskunft aus der Schweiz habe aber dann ergeben, dass die ELBT Vermögensverwaltung AG sich kürzlich in „Rüselbächli AG“ umbenannt habe. Als Geschäftszweck würde nun der „Kauf, Verkauf, das Halten und Verwalten von Immobilien“ angegeben.

Anzeichen für möglichen Betrug

Wenn Sparanlagen oder Festgelder in Deutschland offeriert werden, benötigt der Anbieter dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine derartige Erlaubnis haben die Verantwortlichen von der ELBT Vermögensverwaltung AG bzw. die Gesellschaft nicht.

Soweit bekannt, existiert auch keine Genehmigung der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde, der FINMA.

Auf der Webseite fehlt auch ein Impressum, aus dem man die Betreibergesellschaft des Portals bzw. deren verantwortliche Personen entnehmen könnte.

Auf der Homepage werden auch Zweigstellen in Dänemark und in der Schweiz mit einer Adresse in Zürich angegeben. Auch eine Adresse n Deutschland in Frankfurt am Main ist angegeben. Demgegenüber ist aber eine Firma ELBT Vermögensverwaltung, die in „Rüselbächli AG“ umbenannt worden ist, im Handelsregister in Thurgau in der Schweiz eingetragen. Dies ist widersprüchlich.

Wir haben auch bereits in unserem Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“ darüber informiert, dass Anleger von einigen anderen Portalen, die Fest- oder Tagesgelder anbieten, betrügerisch geschädigt werden.

Spareinlagen und Festgelder ohne Erlaubnis der BaFin 

Wenn in Deutschland die Entgegenahme von Kapital im Rahmen eine Spareinlage, wie etwa eines D-Sparkontos oder von Sparplänen der ELBT Vermögensverwaltung, angeboten wird, erfüllt dies den Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt aber die ELBT Vermögensverwaltung bzw. deren Verantwortliche nicht.

Optionen für Anleger der ELBT Vermögensverwaltung 

Wenn Sie Kapital über die ELBT Vermögensverwaltung, insbesondere in eine Sparanlage oder in ein Festgeld investiert haben und es sich dabei um ein unerlaubtes Bank- bzw. Einlagengeschäft handelt, kann für Sie ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft als auch gegen deren verantwortlichen Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen sein.

Wenn Sie versprochene Zinszahlungen oder eine Rückzahlung des eingezahlten Kapitals nicht erhalten, sind auch andere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung möglich.

In einem derartigen Fall sollten Sie auch schnell tätig werden und anwaltlichen Rat einholen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 13.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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