Elektronikversicherung: Neuwertenschädigung für Altmodelle

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In der Elektronikversicherung kann auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung erfolgen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Datum vom 9. Mai 2008, Az. 10 U 999/07, festgestellt, dass auch für Altmodelle eine Neuwertentschädigung anfällt, selbst wenn hierin Mehrkosten wegen Technologiefortschritts enthalten sind. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Elektronikversicherung Leistungen aus der Elektronikversicherung abgelehnt. Die Versicherung begründete dies damit, dass ein Ersatz der Schäden nur auf Zeitwertbasis der beschädigten Geräte erfolgen könne. Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage der Fotoagentur des Klägers ab. Hiergegen legte der Fotograf Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Koblenz stellte im Laufe des Verfahrens fest, dass die Schäden gerade nicht auf den Zeitwert beschränkt seien. Vielmehr könne der Kläger 110 Prozent des für die beschädigten Sachen gültigen Versicherungswerts verlangen. Die Entschädigungszahlung müsse auch die Mehrkosten wegen Technologiefortschritts enthalten, sodass der Versicherungsnehmer den Listenpreis der Nachfolgemodelle fordern könne.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Urteilsbegründung zeigt darüber hinaus, dass für das Begehr des Versicherungsnehmers die Versicherungsbedingungen entscheidend sind. Diese sind auch nicht aus Sicht der Versicherung, sondern aus der eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen.“

Rechtsanwältin Aylin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.


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