🔔 ELEMENT Insurance AG ist insolvent – was Versicherte jetzt wissen müssen

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Die ELEMENT Insurance AG, ein Anbieter von White-Label-Versicherungen, ist insolvent. Besonders betroffen sind Versicherte mit Verträgen über Aeguron; dabei war ELEMENT der eigentliche Versicherer. Betroffene müssen ihre Ansprüche gegen ELEMENT – etwa aus abgelehnten Leistungen oder laufenden Verfahren – bis zum 27. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. 

Die ELEMENT Insurance AG – ein sogenannter Risikoträger für White-Label-Versicherungen – ist insolvent. Das betrifft insbesondere Versicherte, deren Verträge über Aeguron abgeschlossen wurden, da Aeguron lediglich als White-Label-Marke fungierte. Die tatsächliche Versicherung war die ELEMENT Insurance AG.

📍 Wichtiger Stichtag: 27. Mai 2025

Versicherte, die Ansprüche gegen ELEMENT haben – z. B. aus abgelehnten Leistungen oder laufenden Verfahren – müssen ihre Forderungen bis zum 27.05.2025 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.


⚖️ Was bedeutet das für Sie, wenn Sie sich aktuell in einem Gerichtsverfahren befinden?

Gerichtliches Verfahren gegen ELEMENT Insurance AG:

  • Wenn Sie aktuell gegen die ELEMENT Insurance AG klagen oder ein Verfahren läuft, ist die Insolvenz besonders wichtig:

    • Das Verfahren wird nicht automatisch ausgesetzt, aber es kann zur Unterbrechung kommen (§ 240 ZPO).

    • Wichtig: Ein Urteil nach Insolvenzeröffnung bringt keinen Vollstreckungstitel mehr. Selbst bei Obsiegen erhalten Sie keine direkte Auszahlung – Sie mĂĽssen Ihre Forderung dennoch ins Insolvenzverfahren einbringen.

Handlungsempfehlung:

  • Unbedingt Forderung fristgerecht anmelden – auch wenn Sie bereits klagen! Sonst droht ein vollständiger Forderungsausfall.

  • Geben Sie dabei unbedingt an, dass sich Ihr Anspruch aus einem laufenden Verfahren ergibt (inkl. Aktenzeichen und Gericht).

  • Falls das Verfahren bereits weit fortgeschritten ist, kann geprĂĽft werden, ob das Urteil zur Feststellung der Forderung zur Tabelle dienen kann.


ELEMENT & Aeguron – was ist mit meinem Vertrag?

  • Viele Versicherte kennen nur den Namen Aeguron auf ihren Vertragsunterlagen.

  • Wichtig: Aeguron ist nur White-Label-Anbieter, d. h. die Versicherungsbedingungen, Policen und Schadensregulierung lagen rechtlich bei der ELEMENT Insurance AG.

  • Ihre AnsprĂĽche gelten daher ausschlieĂźlich gegenĂĽber ELEMENT – nicht gegenĂĽber Aeguron oder einem Vermittler.


âś… Fazit:

  • Frist 27.05.2025: Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden, sonst verlieren Sie Ihre Rechte.

  • Auch bei laufendem Verfahren: Forderung dennoch zur Insolvenztabelle anmelden.

  • Aeguron-Verträge prĂĽfen: ELEMENT war immer der eigentliche Versicherer – AnsprĂĽche richten sich nur gegen ELEMENT.

  • Rechtliche UnterstĂĽtzung ist sinnvoll, um Forderungen korrekt zu beziffern und anzumelden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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