🔔 ELEMENT Insurance AG ist insolvent – was Versicherte jetzt wissen müssen
- 1 Minuten Lesezeit
Die ELEMENT Insurance AG, ein Anbieter von White-Label-Versicherungen, ist insolvent. Besonders betroffen sind Versicherte mit Verträgen ĂĽber Aeguron; dabei war ELEMENT der eigentliche Versicherer. Betroffene mĂĽssen ihre AnsprĂĽche gegen ELEMENT – etwa aus abgelehnten Leistungen oder laufenden Verfahren – bis zum 27. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.Â
Die ELEMENT Insurance AG – ein sogenannter Risikoträger für White-Label-Versicherungen – ist insolvent. Das betrifft insbesondere Versicherte, deren Verträge über Aeguron abgeschlossen wurden, da Aeguron lediglich als White-Label-Marke fungierte. Die tatsächliche Versicherung war die ELEMENT Insurance AG.
📍 Wichtiger Stichtag: 27. Mai 2025
Versicherte, die Ansprüche gegen ELEMENT haben – z. B. aus abgelehnten Leistungen oder laufenden Verfahren – müssen ihre Forderungen bis zum 27.05.2025 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.
⚖️ Was bedeutet das für Sie, wenn Sie sich aktuell in einem Gerichtsverfahren befinden?
Gerichtliches Verfahren gegen ELEMENT Insurance AG:
Wenn Sie aktuell gegen die ELEMENT Insurance AG klagen oder ein Verfahren läuft, ist die Insolvenz besonders wichtig:
Das Verfahren wird nicht automatisch ausgesetzt, aber es kann zur Unterbrechung kommen (§ 240 ZPO).
Wichtig: Ein Urteil nach Insolvenzeröffnung bringt keinen Vollstreckungstitel mehr. Selbst bei Obsiegen erhalten Sie keine direkte Auszahlung – Sie müssen Ihre Forderung dennoch ins Insolvenzverfahren einbringen.
Handlungsempfehlung:
Unbedingt Forderung fristgerecht anmelden – auch wenn Sie bereits klagen! Sonst droht ein vollständiger Forderungsausfall.
Geben Sie dabei unbedingt an, dass sich Ihr Anspruch aus einem laufenden Verfahren ergibt (inkl. Aktenzeichen und Gericht).
Falls das Verfahren bereits weit fortgeschritten ist, kann geprĂĽft werden, ob das Urteil zur Feststellung der Forderung zur Tabelle dienen kann.
ELEMENT & Aeguron – was ist mit meinem Vertrag?
Viele Versicherte kennen nur den Namen Aeguron auf ihren Vertragsunterlagen.
Wichtig: Aeguron ist nur White-Label-Anbieter, d. h. die Versicherungsbedingungen, Policen und Schadensregulierung lagen rechtlich bei der ELEMENT Insurance AG.
Ihre Ansprüche gelten daher ausschließlich gegenüber ELEMENT – nicht gegenüber Aeguron oder einem Vermittler.
âś… Fazit:
Frist 27.05.2025: Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden, sonst verlieren Sie Ihre Rechte.
Auch bei laufendem Verfahren: Forderung dennoch zur Insolvenztabelle anmelden.
Aeguron-Verträge prüfen: ELEMENT war immer der eigentliche Versicherer – Ansprüche richten sich nur gegen ELEMENT.
Rechtliche UnterstĂĽtzung ist sinnvoll, um Forderungen korrekt zu beziffern und anzumelden.
Artikel teilen: