Endet das Mietverhältnis, wenn ein Mieter auszieht und der andere Mieter die Kündigungszustimmung verweigert?
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Das Amtsgericht Bad Segeberg hat mit Urteil vom 23.05.2024 - 17b C 66/23 entschieden, dass das Mietverhältnis auch aufgrund Treu und Glauben beendet sein kann.
Im Fall kam es zu einer Trennung eines Paares. Die Partnerin zog aus der gemeinsam angemieteten Wohnung aus. Ebenfalls teilte sie dies der Vermieterin mit. Die Partnerin kündigte die Wohnung und hat den Partner um seine Zustimmung gebeten. Dieser weigerte sich eine Zustimmung zu erteilen und verblieb in der Wohnung. Ebenfalls tauschte er die Schlösser aus. Die Vermieterin klagte einige Jahre gegen die ausgezogene Mieterin auf Zahlung rückständiger Miete. Die Mieterin verwies auf ihren Auszug und hielt sich für den Mietrückstand für nicht verantwortlich.
Das Amtsgericht Segeberg entschied gegen die Vermieterin und ist der Ansicht, dass ihr kein Anspruch auf Zahlung rückständiger Mietzahlungen durch die Partnerin zustehe.
Zunächst ist festzustellen, dass die Partnerin das Mietverhältnis alleine nicht kündigen konnte. Allerdings ist das Mietverhältnis aufgrund von Treu und Glauben nach § 242 beendet worden.
Nach Ansicht des Gerichts ist der in der Wohnung verbleibende Mieter so zu berücksichtigen, als ober er seine Zustimmung erteilt hat. Ein treuwidriges Verhalten des Mieters liegt vor, da er seine Zustimmung zur Kündigung nicht erteilt hat und in der Wohnung verblieben ist. Auch hat der Partner die Schlösser ausgetauscht, dass die Partnerin keinen Zutritt mehr hatte.
Im Ergebnis ist das Mietverhältnis durch die Kündigung der Partnerin aufgrund Treu und Glauben beendet worden und der in der Wohnung verbleibende Partner haftet alleine für die Mietrückstände.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: "Richtig Erben und Vererben".
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