Entlassung aus Bundeswehr mangels Eignung - Urteil VG Köln vom 19.06.2024
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Der Beitrag setzt eine Reihe von Beiträgen zu Entlassungen von Soldaten der Bundeswehr fort.
Eine Entlassung kann seitens der Bundeswehr innerhalb der ersten vier Jahre erfolgen, wenn ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Auch nach Ablauf von vier Jahren ist nach Satz eine Entlassung ungter den dort abschließend angeführetn Ziffern 1-6 möglich.
In formeller Hinsicht ist eine Anhörung durch die Entlassungsbehörde (nicht den Disziplinarvorgesetzten) und eine Anhörung der Vertrauensperson erforderlich. Die Schriftform und einmonatige Zustellfrist sind gemäß Abs. 6 einzuhalten.
In materieller Hinsicht sind dem Urteil zufolge für die Feststellung der mangelnden Eignung in erster Linie die für die jeweilige Laufbahn spezifischen Anforderungen des militärischen Dienstes maßgeblich.
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 19.06.2024 (Az: 23 K 5960/21) die Klage einer Soldatin gegen deren Entlassung mangels Eignung als unbegründet zurückgewiesen.
Der Klägerin war trotz wiederholter Einweisungen, Nachschulungen, Anleitung und Unterstützung bis zur Entlassungsentscheidung nicht möglich, die Schießausbildung abzuschließen und konnte nicht zum Wach- und Sicherungssoldat, dem vorgesehenen Dienstposten ausgebildet werden.
Fachliche Erwägungen, die zu der Beurteilung als ungeeignet geführt haben, können als solche nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (VG Köln, Urteil vom 19.06.2024 -Az: 23 K 5960/21). Das Gericht darf demnach nicht seine eigene Beurteilung an die Stelle der Bewertung der Verwaltung setzen ( BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen war 14 Jahre lang als Vertragsanwalt des DBwV mit der Vertretung von Soldaten vor Truppendienstgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichten befasst. Oberstleutnant d. R. Steffgen hat viele Entlasssungsverfahren von Soldaten erfolgreich verteidigt.
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