Entwicklungen in Afghanistan aus asylrechtlicher Sicht

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"Die Entwicklungen sind bitter, dramatisch und furchtbar" -

So fasst die Bundeskanzlerin die aktuellen Entwicklungen um die Machtübernahme der Taliban am 16.08.2021 zusammen.

Was bedeutet diese Entwicklung aus asylrechtlicher Sicht? Wie sollten afghanische Asylbewerber, insbesondere bereits rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber mit dieser Entwicklung umgehen?

Zunächst ist anzumerken, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 13.07.2021 erklärt hat, dass alle Asylverfahren in Bezug auf Afghanistan ausgesetzt werden und ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amtes abgewartet wird um über die Anträge entscheiden zu können.

Dennoch empfehlen wir abgelehnten Asylbewerbern aus Afghanistan so schnell wie möglich einen Asylfolgeantrag zu stellen. Die Anträge sind zunächst als zulässig zu betrachten, da die Machtübernahme durch die Taliban als "neue Sachlage" im Sinne des Asylgesetzes zu bewerten ist. Die Asylfolgeanträge dürften zudem begründet sein, da Situation so einzuschätzen ist, dass "eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" (§ 4 AsylG) droht und daher der subsidiäre Schutzstatus gewährt werden sollte.

Jedenfalls dürfte aber zumindest ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz festzustellen sein.

Beide Ergebnisse sind als eine große Verbesserung im Gegensatz zu einer Duldung oder einer Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung anzusehen.

Gerne beraten wir Sie hierzu und stellen für Sie den Asylfolgeantrag. Für eine Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, kurzfristig bieten wir auch Besprechungen fernmündlich per Zoom an. Wir nehmen bundesweit Mandate an und können hierbei digital (E-Mail, Zoom u.A.) arbeiten.


Rechtsanwältin Arzu Kazak

Foto(s): @abdullah sahil/dpa

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