Neuregelung der Bleiberechtsregelung für gut integrierte Ausländer

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Neuregelung der „Bleiberechtsregelung“ auf Bundesebene

Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2022 dem „Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ zugestimmt, das am 16.12.2022 den Bundesrat passiert hat und am 01.01.2023 in Kraft treten soll. Die Neu-Regelung ermöglicht es langjährig hier lebenden, abgelehnten AsylbewerberInnen und Geduldeten aus Drittstaaten, die gut integriert sind, ein Bleiberecht zu erhalten, ohne auszureisen, Wer ein Aufenthaltsrecht nach der Bleiberechtsregelung erhalten hat, kann sich hierüber im Bundesgebiet aufhalten und aufenthaltsrechtlich jede Erwerbstätigkeit ausüben.

Geändert werden mit der Neuregelung die Voraussetzungen der §§ 25a und 25b AufenthG:

  • Jugendliche und junge Erwachsene (Neu: solange sie noch nicht 27 Jahre alt sind) erhalten jetzt – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen schon nach 3 Jahren die humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung.
  • Personen mit minderjährigen Kindern erhalten bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen schon nach 4 Jahren das Bleiberecht; ansonsten schon nach 6 Jahren
  • Wer seine Identität noch nicht geklärt hat oder den Lebensunterhalt noch nicht sichern kann oder die notwendigen Deutschsprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 noch nicht erworben hat, erhält unter vereinfachten Voraussetzungen das sog. Chancenaufenthaltsrecht (siehe § 104c AufenthG neu), „wenn er sich am 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten hat“. Er/sie hat dann max. 18 Monate Zeit die Voraussetzungen zu erbringen, die dann einen Wechsel in §§ 25a, 25b AufenthG ermöglicht.

Bis eine Aufenthaltserlaubnis erteilt ist, empfiehlt es sich von der Ausländerbehörde bzw. dem Regierungspräsidium bestätigen zu lassen, dass im Hinblick auf diese Neuregelung keine Abschiebung erfolgen wird und dass die Voraussetzungen aus Sicht der Behörde vorliegen.


Bei weiteren Fragen, insbesondere ob die konkreten Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, stehen wir gerne zur Verfügung.


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